„Wir sind bei der Einführung der elektronischen Vergabe bundesweit mit an vorderster Stelle vertreten. Nun können alle Ämter der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg elektronische Angebote annehmen, rechnerisch prüfen und inhaltlich auswerten. Durch das elektronische Verfahren schaffen wir für die beteiligten Unternehmen mehr Rechtssicherheit und Transparenz im Vergabewesen. Ein weiterer Vorteil ist die Zeitersparnis. Beim elektronischen Versand der Angebotsunterlagen durch die Betriebe entfällt der Postweg. So gewinnen die Unternehmen wertvolle Zeit.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Montag (16. November 2009).
Nach den Vorgaben der EU-Kommission seien alle öffentlichen Vergabestellen im EU-Raum bis zum Jahr 2010 verpflichtet, 50 Prozent aller öffentlichen Aufträge über den EG Schwellenwerten elektronisch auszuschreiben. Im Bereich der Bauleistungen liege der Schwellenwert bei rund fünf Millionen Euro. Bei Lieferungen und Dienstleistungen sowie freiberuflichen Leistungen seien Aufträge ab rund 200.000 Euro und im Bundesbau ab rund 130.000 Euro betroffen, sagte der Minister.
Nun stehe in allen Ämtern der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung das elektronische Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge zur Verfügung. Dieses decke jeden Arbeitsschritt ab, der auch beim papiergebundenen Vergabeverfahren anfiele. Von der Erstellung der Vergabeunterlagen über die Veröffentlichung der Bekanntmachung, die Angebotsabgabe und Auswertung bis hin zur Auftragserteilung und Veröffentlichung der Ergebnisse sei nun alles ohne Papieraufwand möglich. Eine spezielle Software ermögliche den Betrieben die digitale Bearbeitung und Übersendung ihrer Angebote an das jeweilige Bauamt. Die elektronischen Angebote würden dann verschlüsselt und unveränderbar gespeichert. Wie beim bisherigen schriftlichen Verfahren erfolge auch im Rahmen der elektronischen Vergabe eine förmliche Angebotseröffnung durch die Mitarbeiter des zuständigen Bauamtes. Hierbei würden die vorliegenden Angebote zeitgleich geöffnet, um identische Wettbewerbsbedingungen für alle Beteiligten zu gewährleisten. Dadurch sei die Sicherheit für das elektronische Vergabeverfahren garantiert, so Stächele.
„Die Interessen unserer mittelständischen Bauwirtschaft werden bei diesem elektronischen Verfahren selbstverständlich berücksichtigt.“ Daher erfolge eine schrittweise Einführung des neuen Systems. So würden die Ausschreibungen der Staatlichen Vermögen- und Hochbauverwaltung bereits seit acht Jahren online veröffentlicht und die Unterlagen digital angeboten. Parallel zum elektronischen Verfahren würde die Ausschreibung für eine angemessene Übergangszeit wie bisher über Zeitungsanzeigen erfolgen. Dadurch könnten sich die Betriebe sukzessive auf das neue Verfahren einstellen. Daneben biete der Staatsanzeiger Verlag im Auftrag des Landesbetriebes Vermögen und Bau Schulungen zur elektronischen Vergabe für Handwerksbetriebe an. Im Übrigen gelte auch bei dem elektronischen Verfahren das Leitprinzip des Vergaberechts, nach dem der Preis nicht allein über die Auswahl eines Angebots entscheide. Vielmehr würden auch weiterhin Qualität, Zweckmäßigkeit, Rentabilität und Nachhaltigkeit berücksichtigt. In diesem Zusammenhang unterstrich der Finanzminister, dass rund 87 Prozent des staatlichen Bauvolumens an mittelständische Baufirmen vergeben worden seien. Dies entspräche sogar 99,8 Prozent der Bauaufträge. An dieser bewährten und guten Zusammenarbeit werde sich durch das neue Verfahren selbstverständlich nichts ändern, betonte Minister Stächele.
Das neue Verfahren biete zudem zahlreiche Vorteile. Im Hinblick auf die Vielzahl der zu bewältigenden öffentlichen Vergabeverfahren könnten sowohl die Betriebe als auch die Bauverwaltung zeitlich aber auch finanziell profitieren. Denn pro Jahr würden bei der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg rund 5.000 EU-weite und nationale Verfahren mit einem Auftragswert von rund 800 Millionen Euro abgewickelt. Darüber hinaus ließen sich durch automatische Plausibilitätskontrollen Fehler beim Ausfüllen der Angebotsunterlagen vermeiden. Die Gefahr für die Betriebe, wegen eines unvollständigen Angebotes aus dem Vergabeprozess auszuscheiden, minimiere sich somit deutlich. „Durch das elektronische Verfahren schaffen wir für die beteiligten Unternehmen mehr Rechtssicherheit,“ so der Finanzminister.
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Informationen zur elektronischen Vergabe finden Sie unter www.service-bw.de und www.staatsanzeiger-verlag.de
Quelle:
Finanzministerium