„Das Steuerergebnis des Monats November ist stark von der Finanz- und Wirtschaftskrise geprägt. Erste zögerliche Anzeichen einer schrittweisen Erholung der Wirtschaft wirken sich noch nicht positiv auf die Einnahmen des Landeshaushalts aus. Zudem besteht eine erhebliche Unsicherheit über den weiteren wirtschaftlichen Ausblick. Das wirtschaftliche Leistungsniveau vor der Krise werden wir nur sehr langsam wieder erreichen.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Freitag (11. Dezember 2009) in Stuttgart.
In Bezug auf die aktuelle Einnahmensituation teilte der Minister mit, dass im Monat November das Lohnsteueraufkommen um 6,6 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zurückgegangen sei. Das Aufkommen der Abgeltungsteuer sei um 50,1 Prozent zurückgegangen. Positiver habe sich die Körperschaftsteuer entwickelt. Während im Vorjahresmonat 128,1 Millionen Euro erstattet worden seien, seien es im November dieses Jahres 83,5 Millionen Euro gewesen. Das steuerliche Ergebnis sei aber durch die unterschiedliche Durchführung der Zerlegung der Lohn-, Abgeltung- und Körperschaftsteuer negativ beeinflusst. Die Steuerzerlegung - eine Form der Verteilung der genannten Steuern zwischen den Ländern - habe nicht wie üblich im Oktober, sondern erst November stattgefunden. Ohne diese Terminverschiebung wären die Steuereinnahmen des vorigen Monats um 61,6 Millionen Euro, d.h. um 3,2 Prozentpunkte höher als im Vorjahr ausgefallen. Das Umsatzsteueraufkommen habe um 17,2 Prozent über dem Vorjahresniveau gelegen. Dies sei aber nur auf den ersten Blick erfreulich, denn dieser Zuwachs ergebe sich im Wesentlichen dadurch, dass die laufenden Erstattungen von Vorsteuerbeträgen stark zurückgegangen seien. Grund dafür sei aber, dass Unternehmen weniger Investitions- und Vorleistungsgüter einkauften, also ein Zeichen einer rückläufigen Produktion, so der Minister.
Angesichts dieser Entwicklung seien die steuerlichen Entlastungen gerade von mittelständischen Unternehmen durch das geplante Wachstumsbeschleunigungsgesetz, aber auch die weitere steuerliche Besserstellung von Familien geeignet, Wachstum zu generieren. Auch die geplante Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen durch die Umsatzsteuer im Hotellerie- und Beherbergungsgewerbe werde zu einer wirtschaftlichen Belebung führen. Bei aller Konjunkturförderung dürfe aber die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte nicht aus den Augen verloren werden, mahnte der Minister. „Schulden, die zur Konjunkturbelebung und zur Sicherung von Arbeitsplätze derzeit unumgänglich sind, müssen selbstverständlich zurückgezahlt werden. Die jetzige Aktivgeneration ist hier in der Pflicht. Dies ist Teil des Generationsvertrages“, betonte Finanzminister Stächele abschließend.
Quelle:
Finanzministerium