Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung vom Bundesrat verabschiedet

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„Der Bundesrat hat heute die Steuerhinterziehungs-bekämpfungsverordnung verabschiedet. Durch die Initiative Baden-Württembergs konnten dabei wesentliche Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf des Bundesfinanzministeriums erreicht werden. So haben wir die Aufnahme einer Bagatellregelung durchgesetzt und damit erhebliche bürokratische Erschwernisse für Privatpersonen und Unternehmen verhindert. Wir fordern außerdem bei der Festlegung der 'nicht kooperativen Staaten' künftig den Bundesrat einzubinden. Alleingänge des Bundesfinanzministers sind damit nicht möglich.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Freitag (18. September 2009).

Baden-Württemberg habe durchgesetzt, dass bei Geschäftsbeziehungen mit Fremden in „nicht kooperativen Staaten“ keine zusätzlichen Aufzeichnungen erforderlich seien, wenn die Einnahmen aus der Geschäftsbeziehung jährlich 10.000 Euro nicht übersteigen, so Stächele. Die im Verordnungsentwurf vorgesehenen erweiterten Mitwirkungspflichten hätten insbesondere die in Grenznähe tätigen Unternehmen erheblich belastet, indem auch "Alltagsgeschäfte" betroffen gewesen wären. So hätte beispielsweise ein an der Grenze ansässiger Handwerker, der in der Schweiz tankt und diese Kosten - zurecht - als Betriebsausgaben geltend machen möchte, unter anderem Aufzeichnungen über die hinter der Tankstelle stehenden Gesellschafter oder Anteilseigner erstellen müssen. „Um es ganz klar zu sagen: Steueroasen müssen uns beim Kampf gegen Steuerhinterziehung unterstützen. Die Steuerflucht ist ein Übel, das wir bekämpfen müssen. Es kann aber nicht sein, dass steuerehrliche Unternehmen, die gerade vielfach mit anderen Problemen zu kämpfen haben, mit zusätzlichen bürokratischen Erschwernissen belastet werden und die internationalen Verflechtungen unserer Wirtschaft unberücksichtigt bleiben“, sagte der Finanzminister.

Der Bundesrat fordere mit dem heutigen Beschluss zudem den Bund auf, die Länder bei der Entscheidung über die „nicht kooperativen Staaten“ mit einzubeziehen, so Stächele. Bislang sei vorgesehen, dass allein ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums ausreiche. „Wir haben schon frühzeitig darauf hingewiesen, dass dies nicht akzeptabel ist. Denn bei der Entscheidung über die 'nicht kooperativen Staaten' handelt es sich um den Kern des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes. Mit dem heutigen Bundesratsbeschluss wird unseren Bedenken Rechnung getragen. Diese Forderung ist von großer Wichtigkeit, um die Länder, die für den Vollzug der Steuern originär zuständig sind, angemessen am Verfahren zu beteiligen“, sagte der Minister abschließend.

* * *

Die Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung konkretisiert das am 1. August 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Die Rechtsverordnung legt besondere Mitwirkungs- und Nachweispflichten für Geschäftsbeziehungen zu Staaten und Gebieten fest, die nicht zum Auskunftsaustausch in Steuersachen entsprechend dem aktuellen Standard der OECD (Organisation für Zusammenarbeit und Entwicklung) bereit sind sogenannte „nicht kooperative Staaten“. Bei Nichterfüllung dieser Pflichten sind bestimmte steuerliche Vorschriften - wie beispielsweise die zum Abzug von Betriebsausgaben und Werbungskosten - ganz oder teilweise nicht anzuwenden.

Quelle:

Finanzministerium

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