„Ehepartner, die beide Arbeitnehmer sind, sollten für das Jahr 2010 ihre bisherige Steuerklassenwahl überprüfen.“ Dies erklärte Finanzminister Willi Stächele am Freitag (30. Oktober 2009) in Stuttgart anlässlich der Veröffentlichung des neue Aktuellen Tipps zur Steuerklassenwahl durch das Finanzministerium. Bei veränderten Einkommensverhältnissen kann die Wahl einer anderen Steuerklassenkombination sinnvoll sein. Die während des Jahres vom Arbeitslohn einbehaltene Lohnsteuer besagt noch nichts über die Höhe der Jahressteuerschuld. Diese Beträge stellen nur eine Vorauszahlung auf die endgültige Jahressteuerschuld dar. Durch eine richtige Wahl der Steuerklasse lassen sich aber unnötig hohe Nachzahlungen oder Erstattungen nach Ablauf des Jahres vermeiden. Dies kann für Ehepartner bedeuten, dass sie bereits während des Jahres 2010 mehr Geld zur Verfügung haben.
Die Lohnsteuerklasse IV sollten beide Ehepartner wählen, wenn sie in etwa gleich viel verdienen. Bei unterschiedlich hohen Einkünften kann die Steuerklassenkombination III/V sinnvoll sein. Diese Steuerklassenkombination ist so gestaltet, dass die Summe der Steuerabzugsbeträge für beide Ehepartner ungefähr der gemeinsamen Jahressteuer entspricht, wenn der in Steuerklasse III eingestufte Ehegatte sechzig Prozent und der in Steuerklasse V eingestufte Ehegatte vierzig Prozent des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt. Die Steuerklasseneintragung wird auf gemeinsamen Antrag der Ehepartner unter Vorlage der Lohnsteuerkarten durch die Gemeinde geändert, die die Lohnsteuerkarten ausgestellt hat. Möchten die Ehepartnern erreichen, dass sich die Lohnsteuerbelastung zwischen den Ehegatten im Wesentlichen nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne richtet, kann ab 2010 auch das sogenannte Faktorverfahren gewählt werden. Dabei werden die den Ehepartner gemeinsam zustehenden Frei- und Pauschbeträge wie beispielsweise der Grundfreibetrag sowie die steuerentlastende Wirkung des Ehegattensplittings bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Die Anwendung des Faktorverfahrens ist beim Finanzamt von beiden Ehepartner gemeinsam formlos unter Vorlage beider Lohnsteuerkarten und Angabe der voraussichtlichen Arbeitslöhne des Kalenderjahres 2010 zu stellen.
Die Wahl der Steuerklassenkombination oder die Anwendung des Faktorverfahrens ist jedoch nicht nur für steuerliche Zwecke relevant. Sie hat auch Auswirkungen auf die Höhe von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Versorgungsgeld, Verletztengeld, Übergangsgeld und Mutterschaftsgeld. Deshalb kann es sinnvoll sein, sich vor der Neuwahl der Steuerklassen bei den zuständigen Leistungsträgern über die Auswirkung auf die Lohnersatzleistung zu informieren.
Um verheirateten Arbeitnehmern die Wahl der Steuerklassen zu erleichtern, gibt das Finanzministerium einen Aktuellen Tipp heraus, der über die Möglichkeiten der Steuerklassenwahl für das Jahr 2010 informiert. Dieses Merkblatt enthält Tabellen und Berechnungsbeispiele, mit denen die Ehepartner die für sie günstigste Steuerklassenkombination ermitteln können.
Der Aktuelle Tipp kann ab sofort über das Internetangebot des Finanzministeriums Baden-Württemberg (www.fm.baden-württemberg.de -> Publikationen -> Aktuelle Tipps) eingesehen und heruntergeladen werden.
Der Aktuelle Tipp ist ab Donnerstag, 05. November 2009, bei allen Finanzämtern des Landes sowie beim Finanzministerium, Pressestelle, Neues Schloss, 70173 Stuttgart, kostenlos gegen Einsendung eines frankierten Rückumschlags (Format DIN-C-6, Porto 0,55 Euro) erhältlich.
Quelle:
Finanzministerium