Forschung

Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung

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"Deutschland als großes Industrieland kann es sich angesichts des globalen Standortwettbewerbs nicht länger leisten, die steuerliche Förderung von Ausgaben im Bereich Forschung und Entwicklung zu vernachlässigen. Deshalb wird sich Baden-Württemberg dafür einsetzen wirksame steuerliche Anreize gerade für den Mittelstand zu schaffen", sagte Baden-Württembergs Minister für Finanzen und Wirtschaft Dr. Nils Schmid in Berlin.

Im Fokus solle die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen stehen, so Schmid. Ergänzend zu den unveränderten direkten Förderungen wie Zuschüssen werde daher an eine steuerliche Förderung in Höhe von 10 Prozent der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung gedacht. Damit auch junge Unternehmen profitieren, die typischerweise Verluste erzielten und daher keine Steuerschuld aufweisen würden, sollte die Förderung nicht nur als Steuergutschrift, sondern in diesen Fällen als Forschungszulage ausgestaltet werden, erläuterte der Minister.

Vor dem Hintergrund einer unzureichenden Einbindung von kleinen und mittleren Unternehmen in die direkte Projektförderung ist eine besondere KMU-Präferenz bei der steuerlichen Förderung sachgerecht. Diese soll durch eine Deckelung der Förderung auf einen Höchstbetrag und durch eine progressionsunabhängige Ausgestaltung der Förderung erreicht werden.

Gleichzeitig können dadurch Mitnahmeeffekte in Grenzen gehalten und die Förderung haushaltsschonend umgesetzt werden. "Ich könnte mir eine Deckelung der begünstigten Aufwendungen auf fünf Millionen Euro pro Unternehmen jährlich vorstellen. Dadurch sorgen wir für eine breite Streuung der Förderung und erhöhen die Chancengleichheit auch für nicht regelmäßig forschende Mittelständler. Die Stärkung Deutschlands Unternehmen im internationalen Standortwettbewerb muss mit hoher Priorität auf der politischen Agenda stehen", sagte Minister Dr. Nils Schmid abschließend.

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