Forschung und Entwicklung

Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung

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„Baden-Württemberg belegt zusammen mit der Region um Cambridge die Spitzenposition bei den Investitionen im Bereich Forschung und Entwicklung in Europa. 4,4 Prozent des Bruttoinlandprodukts fließen in Baden-Württemberg in Forschung und Entwicklung. Bundesweit wurden hingegen insgesamt lediglich 2,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in dieses Gebiet investiert. Dadurch belegt Deutschland nur noch den fünften Platz im europäischen Ländervergleich. Im Jahr 2001 nahm es noch Platz drei ein. Hier besteht Handlungsbedarf. Der Staat muss Investitionen in innovative Konzepte und Technologien fördern. Denn nur mit einem starken Forschungs- und Entwicklungsbereich ist unser Land für die Herausforderungen einer Zukunft im globalen Wettbewerb gerüstet. Deshalb müssen steuerliche Verbesserungen und staatliche Ausgaben noch stärker auf ihre Zukunftsfähigkeit untersucht werden.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Dienstag (04. Mai 2010) in Stuttgart anlässlich der Veröffentlichung der Ergebnisse des Statistischen Landesamtes zur Forschungs- und Entwicklungsintensität in Europa.

An großangelegte Steuersenkungen sei derzeit nicht zu denken. Wenn sich im Zuge der Entwicklung allerdings Spielräume ergäben, müsse eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung erwogen werden. Denn in Deutschland gebe es im Gegensatz zu anderen Ländern, mit denen man im Wettbewerb stehe, noch keine steuerliche Förderung von Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen. Man liege hinter Japan mit einem Forschungsanteil von 3,4 Prozent am Bruttoinlandsprodukt und den USA mit 2,7 Prozent, so Stächele.

„Ziel muss es sein die Forschungsausgaben insgesamt zu erhöhen. Dies erreichen wir, indem wir vor allem mittelständischen Betrieben Forschung und Entwicklung ermöglichen. Der Mittelstand ist das Rückgrat der baden-württembergischen Wirtschaft. Hier entstehen auch die meisten Arbeitsplätze. Alle steuerlichen Erleichterungen stehen aber natürlich auch weiterhin unter Finanzierungsvorbehalt. Dazu muss die weitere Entwicklung der Steuereinnahmen betrachtet werden,“ sagte der Finanzminister abschließend.

Quelle:

Finanzministerium Baden-Württemberg

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