Unwetter

Steuerrechtliche Erleichterungen für Geschädigte des Unwetters vom 2. Juni 2008

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„Durch das verheerende Unwetter vom 2. Juni 2008 sind im Zollernalbkreis sowie in den Landkreisen Sigmaringen, Reutlingen und Tübingen Schäden entstanden, die bei vielen Betroffenen zu großen finanziellen Belastungen führen. Die Finanzämter sind daher angewiesen, alle steuerrechtlichen Möglichkeiten zugunsten der Betroffenen voll auszuschöpfen.“ Dies gab Finanzminister Willi Stächele am Freitag (13. Juni 2008) in Stuttgart bekannt.

Die Hilfe umfasst insbesondere Maßnahmen wie Steuerstundung ohne Stundungszinsen, Herabsetzung der Vorauszahlungen für Einkommen- und Körperschaftsteuer oder auch der vorübergehende Aufschub von Vollstreckungsmaßnahmen unter Verzicht auf Säumniszuschläge. Bei Gewerbetreibenden und Selbständigen kommen Sonderabschreibungen für die Ersatzbeschaffung vernichteter oder verlorengegangener Anlagegüter in Betracht. Auch bei Mietwohngrundstücken sind unter bestimmten Voraussetzungen Sonderabschreibungen möglich.

Für den Nachweis der Spenden, die bis zum 1. Oktober 2008 zur Linderung der Katastrophenfolgen auf ein Spenderkonto einer inländischen Körperschaft des öffentlichen Rechts, einer inländischen öffentlichen Dienststelle oder eines inländischen amtlich anerkannten Verbandes der freien Wohlfahrtspflege einschließlich seiner Mitgliederorganisationen eingezahlt werden, genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (z.B. Kontoauszug oder Lastschrifteinzugsbeleg) eines Kreditinstituts.

„Unsere Finanzämter stehen den Geschädigten für nähere Informationen über die steuerrechtlich möglichen Hilfsmaßnahmen gerne zur Verfügung. Die Betroffenen sollten ihr zuständiges Finanzamt durch entsprechende Anträge über die durch das Unwetter hervorgerufenen Belastungen informieren, damit diese in begründeten Fällen den Geschädigten umgehend helfen können“, sagte Finanzminister Willi Stächele abschließend.

Quelle:

Finanzministerium

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