Haushalt

Steuerschätzung prognostiziert Mehreinnahmen

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Nach der aktuellen Prognose des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ ergeben sich für Baden-Württemberg im laufenden Jahr Einnahmeverbesserungen in Höhe von 355 Millionen Euro gegenüber dem Nachtragsentwurf. Für das Jahr 2008 ist unter Berücksichtigung der Ausgaben im Rahmen der verschiedenen Finanzausgleichssysteme mit Steuermehreinnahmen in Höhe von 251 Millionen Euro zu rechnen. Maßgeblich für das Steuerplus sind neben der Lohnsteuer vor allem auch die gewinnabhängigen Steuern wie Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Dies teilte Finanzminister Gerhard Stratthaus am Mittwoch (7. November 2007) in Stuttgart mit.

„Die Steuerschätzung geht davon aus, dass die konjunkturelle Erholung in Deutschland sich auch 2008 weiter fortsetzen wird. Allerdings hat die Bundesregierung ihre Wachstumsaussichten für das kommende Jahr nach unten korrigiert und erwartet eine Zunahme des realen Bruttoinlandsprodukts von nur noch zwei Prozent“, erläuterte Finanzminister Stratthaus. Die Bundesregierung begründet die Absenkung ihrer Prognose für das kommende Jahr mit der Immobilienkrise in den Vereinigten Staaten, die zu einer schwächeren Konjunktur bei diesem wichtigen Welthandelspartner führen würde. Zudem wirke sich der steigende Eurokurs und der hohe Ölpreis negativ auf die deutsche Wirtschaft aus. „Damit sind die konjunkturellen Risiken für Deutschland wieder größer geworden. Wir können uns trotz der erwarteten Erholung auf dem Arbeitsmarkt nicht darauf verlassen, dass die Steuerquellen weiter sprudeln wie bisher. Deshalb müssen wir an unserem Konsolidierungskurs festhalten“, so der Finanzminister.

Stratthaus betonte, dass besonders in „guten Zeiten“ die Rückführung der Verschuldung konsequent umgesetzt werden müsse. Nur so entstünden Handlungsspielräume für die Zukunft. Er werde sich daher dafür einsetzen, dass in die Landeshaushaltsordnung eine strenge Schuldenbremse eingefügt wird. Kernpunkt dieser Selbstbindung soll die Festschreibung der Kreditmarktverschuldung als Obergrenze sein. Diese dürfe nur in Ausnahmesituationen wie Naturkatastrophen überschritten werden. Der Finanzminister sprach sich auch dafür aus, über einen weiteren Ordnungsrahmen nachzudenken: Dieser könne konkrete Vorgaben schaffen, innerhalb derer künftig Kreditaufnahmen zulässig sein sollen. Ebenso halte er es für notwendig, einen Maßstab zu finden, der Quoten für Tilgungen und Rücklagenbildungen in der Zukunft möglichst verbindlich festlege. „Die geltenden Verschuldungsregelungen haben sich nicht bewährt. Dies beweist der Zustand der meisten öffentlichen Haushalte. Wenn wir also mit der Konsolidierung ernst machen wollen, dann muss sich die Politik mit strengen gesetzlichen Vorgaben selbst disziplinieren“, unterstrich Stratthaus.

Quelle:

Finanzministerium

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