Steuerschätzung prognostiziert Mindereinnahmen für das Land in den Jahren 2009 und 2010

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„Nach der aktuellen Steuerschätzung rechnen wir für Baden-Württemberg in diesem Jahr mit Steuermindereinnahmen von 177 Millionen Euro gegenüber dem Zweiten Nachtragshaushalt 2009. Für das Jahr 2010 werden weitere Steuerausfälle in Höhe von 112 Millionen Euro gegenüber der Mai-Steuerschätzung vorausgesagt. Dies zeigt erneut die schwierige Situation der öffentlichen Haushalte. Einerseits haben wir noch ein schwache Entwicklung der Konjunktur, so dass der Bestand von öffentlichen Stützungsmaßnahmen und konjunkturellen Hilfen weiterhin zentrale Bedeutung für Wirtschaft und damit Arbeitsplätze hat. Andererseits sind die bereits bestehenden Deckungslücken bedrohlich und zwingen zu einem strikten Konsolidierungskurs. Umso wichtiger ist es jetzt, das richtige Maß zwischen konjunkturfördernden Maßnahmen und einer konsequenten Ausgabenpolitik zu finden.“ Dies teilte Finanzminister Willi Stächele am Donnerstag (5. November 2009) in Stuttgart mit.

Mit dieser Steuerschätzung zeige sich deutlich, dass die zögerliche Entwicklung des Wirtschaftswachstums noch nicht positiv auf die Einnahmen der öffentlichen Haushalte wirke. Das Schätzergebnis des Landes für 2009 und 2010 berücksichtige bereits rechtswirksame steuerliche Verbesserungen. Dies sind die Verbesserungen des Einkommensteuertarifs in zwei Stufen. Damit habe man den wichtigen Einstieg in den Abbau der „kalten Progression“ geschafft. Weiterhin sei das Bürgerentlastungsgesetz zur verbesserten Abzugsfähigkeit der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung eingearbeitet. Beide Maßnahmenpakete haben ein Volumen von insgesamt mehr als 14 Milliarden Euro pro Jahr, so Stächele.

Mit Blick auf die aktuellen Zahlen mahnte Stächele erneut, bei den geplanten weiteren steuerlichen Entlastungen den Blick für das Machbare nicht zu verlieren. „Es ist unsere moralische Pflicht den nachfolgenden Generationen die notwendigen finanziellen Handlungsspielräume zu belassen“, betonte der Finanzminister.

Quelle:

Finanzministerium

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