„Die bisherigen Vorschläge zur notwendigen Steuervereinfachung sind ein erster Aufschlag. Klar ist aber, dass die Reise weitergeht. Insbesondere für die mittelständische Wirtschaft als Job- und Konjunkturmotor muss es bei diesem zentralen Thema Ergänzungen geben. Baden-Württemberg wird sich hier als Land des Mittelstandes für Verbesserungen einsetzen", sagte Finanzminister Willi Stächele.
Auf der Agenda steht die dauerhafte Beibehaltung der zum Ende nächsten Jahres auslaufenden Ist-Besteuerungsgrenze von 500.000 Euro. Für kleine und mittlere Unternehmen ist es ein Ärgernis, bereits dann Umsatzsteuer zu entrichten, wenn eine Warenlieferung oder Dienstleistung erbracht wurde. Denn die Zahlung durch den Kunden erfolgt erst später. Wir setzen uns dafür ein, dass Unternehmen bei Umsätzen bis 500.000 Euro pro Jahr auch in Zukunft erst dann Umsatzsteuer zahlen, wenn sie tatsächlich ihr Geld vom Kunden bekommen. Konsequenterweise muss dies entsprechend auch für den Vorsteuerabzug gelten. Damit wird zugleich die Betrugsanfälligkeit des Umsatzsteuersystems gesenkt.
Weiterhin muss die Grenze, ab der Anschaffungs- und Herstellungskosten sofort abgezogen werden können, von derzeit 150 bzw. 410 Euro maßvoll angehoben und gleichzeitig der so genannte Sammelposten komplett gestrichen werden. Bisher muss für alle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen 150 und 1.000 Euro kosten, in der Bilanz ein Sammelposten gebildet werden, sofern nicht nur der Sofortabzug bis zu Anschaffungskosten von 410 Euro gewählt wird. Viel einfacher wäre es, die Grenze für den Sofortabzug etwas anzuheben und die Möglichkeit des Sammelpostens aufzugeben.
Darüber hinaus bleibt es dabei, dass sich das Land für eine Pauschalierung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer mit Nachdruck einsetzt. Zahlreiche Steuerpflichtige, die - wie Lehrer und beispielsweise auch Handelsvertreter -keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung haben, könnten von dieser Vereinfachung profitieren. Belege und Quittungen würden insoweit der Vergangenheit angehören.
Zudem sollte bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kein geldwerter Vorteil bei der Benutzung eines Geschäfts- oder Dienstwagens angesetzt werden. Bisher werden nach dem Gesetzeswortlaut als zu versteuernder geldwerter Vorteil „0,03 Prozent des Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung des Kfz je Kalendermonat für jeden Entfernungskilometer" angesetzt. Im Gegenzug können als Werbungskosten 30 Cent je Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuerlich zum Abzug gebracht werden. Hier ist es an der Zeit, das „Hin- und Herrechnen" sein zu lassen und in diesen Fällen weder einen geldwerten Vorteil noch die Entfernungspauschale zu berücksichtigen. Dies erspart Unternehmen, Bürgern und Finanzämtern viel Arbeit.
Auch bei der Abgeltungsteuer sind noch grundlegende Vereinfachungen möglich. Selbst Kleinstbeträge, die versehentlich auf Altkonten ruhen, unterliegen der Abgeltungsteuer mit allen steuerrechtlichen Folgerungen. Dies ist unnötig. Wir brauchen eine Bagatellgrenze, die - wie früher beim Abzug des Zinsabschlags - 10 Euro betragen könnte. Dies entlastet die Banken und ihre Kunden.
„Baden-Württemberg bleibt beim Thema Steuervereinfachung am Ball. An diesen Punkten wird sich zeigen, ob man es mit der Steuervereinfachung ernst meint. Übertriebene Einzelfallgerechtigkeit hilft langfristig nicht weiter. Wer ein einfacheres Steuerrecht will, muss dies akzeptieren," sagte der Finanzminister.
Quelle:
Finanzministerium Baden-Württemberg