Der „Tag des offenen Denkmals“ am zweiten Sonntag im September ist seit Jahren ein fester Termin in den Kalendern vieler Baden-Württemberger. An diesem Tag öffnen viele Kulturdenkmale Türen, die sonst verschlossen sind. Die Staatlichen Schlösser und Gärten präsentieren dabei die berühmten Schlösser und Klöster des Landes. Diese Kulturdenkmäler zu erhalten und zu pflegen ist ein wichtiges Anliegen. „Wir wollen die historischen Bauwerke unseres Landes den Bürgerinnen und Bürgern zugänglich machen. Dadurch wird unser historisches Erbe im Bewusstsein der Menschen lebendig gehalten. Das ist eine zentrale Aufgabe der Staatlichen Schlösser und Gärten in Baden-Württemberg.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Freitag (11. September 2009).
„Historische Orte des Genusses“ lautet das Motto beim diesjährigen „Tag des offenen Denkmals“ am 13. September. Wie in jedem Jahr sind die dem Finanzministerium zugehörigen "Staatlichen Schlösser und Gärten" mit vielen der bedeutendsten Monumente im ganzen Land vertreten. Führungen und besondere Besichtungsmöglichkeiten eröffnen neue Blicke auf vertraute Monumente.
Im Zentrum des Denkmaltages steht in diesem Jahr Badenweiler. Hier können die Staatlichen Schlösser und Gärten mit der berühmten Römischen Badruine eines der herausragenden historischen Denkmäler des Landes präsentieren. Die Römische Badruine ist die größte und besterhaltene Anlage aus antiker Zeit nördlich der Alpen. Bis heute können Besucherinnen und Besucher dort erleben, was römische Badekultur bedeutete. Die weitläufige antike Anlage steht ganz am Beginn einer Kur- und Gesundheitstradition, die bis heute für das Land prägend ist. „Am 'Tag des offenen Denkmals' sind alle eingeladen, beeindruckende Kulturdenkmäler unseres Landes kennenzulernen und zu erleben,“ so der Finanzminister abschließend.
Zusatzinformationen:
Das bundesweite Verzeichnis der Veranstaltungen rund um den Tag im Internet: www.tag-des-offenen-denkmals.de. Veranstaltungen in den einzelnen Staatlichen Schlössern und Gärten Baden-Württemberg sind unter: www.schloesser-und-gaerten.de ersichtlich.
Quelle:
Finanzministerium