„Die vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Staat und Kirche in unserem Land ist bei der Renovierung von St. Johann in Freiburg eindrucksvoll erneut unter Beweis gestellt worden,“ sagte Finanzstaatssekretär Gundolf Fleischer am Sonntag (16. März 2008) in Freiburg.
Bereits im Jahre 1900, kurz nachdem die katholische Pfarrkirche St. Johann eingeweiht wurde, gab es eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Kirchengemeinde St. Johann und dem Großherzogtum Baden, in der die Verteilung der Bau- und Unterhaltskosten zwischen Staat und Kirchengemeinde festgelegt wurde, erläuterte der Staatssekretär. Von den damaligen Baukosten trugen das Großherzogtum Baden 450.000 Mark, die Gemeinde St. Johann 261.000 Mark. Auch die Kosten der nunmehr nach 100 Jahren erforderlich gewordenen Renovierungsarbeiten in Höhe von 2.650.000 Euro haben Land und Kirchengemeinde anteilig getragen: das Land 2.090.000 Euro, die Gemeinde 560.000 Euro.
„Durch die gemeinsamen Anstrengungen von Land und Kirchengemeinde wurde diese wunderschöne Kirche im neoromanischen Stil, die nach dem Münster der zweitgrößte Kirchenbau in der Stadt Freiburg ist, für die Gemeinde, die Stadt und auch das Land als Baudenkmal erhalten. Hierfür sowie für die respektvolle, freundliche und zielorientierte Zusammenarbeit der Kirchengemeinde mit dem Amt Freiburg des Landesbetriebes Vermögen und Bau danke ich von Herzen,“ so der Finanzstaatssekretär.
Unabhängig von der rechtlichen Baulastverpflichtung des Landes sei die Unterstützung der Kirche auch als Ausdruck des Dankes und der Anerkennung deshalb geboten, weil ihre Institutionen und Amtsträger tagtäglich herausragende Leistungen, insbesondere gegenüber den Bedürftigen unserer Gesellschaft, auf vielen Feldern erbringen. Die erst vor wenigen Monaten zwischen dem Land und der Erzdiözese Freiburg sowie der Diözese Rottenburg-Stuttgart abgeschlossene Kirchenvereinbarung sei ein besonders beeindruckendes Beispiel für das gute Miteinander im Dienste an den Menschen in Baden-Württemberg anzusehen, so Finanzstaatssekretär Fleischer abschließend.
Quelle:
Finanzministerium Baden-Württemberg