Öffentliche Verwaltung

Überprüfung der Neuen Steuerungsinstrumente durch den Landesrechnungshof

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„Die Einführung betriebswirtschaftlicher Steuerungsinstrumente war eine große Herausforderung und ist es immer noch. Ein derartiger Veränderungsprozess zu mehr Ziel-, Aufgaben- und Kostentransparenz ist ein vollkommen neuer Ansatz für die öffentliche Verwaltung. Eine solche gravierende Neuausrichtung ist immer mit Schwierigkeiten, aber auch Widerständen verbunden, die es zu überwinden gilt. Das war der Landesregierung aber klar. Das zeigt im Übrigen auch der Blick auf andere Bundesländer. Dort beschäftigt man sich ebenfalls seit Jahren teils flächendeckend, teils punktuell mit der Einführung Neuer Steuerungsinstrumente.“ Dies betonte Finanzminister Gerhard Stratthaus am Montag (16. Oktober 2006) in Stuttgart. „Ich bin aber immer noch davon überzeugt, dass betriebswirtschaftliche Steuerungsinstrumente mehr Effektivität und Effizienz in die öffentliche Verwaltung bringen können. Auch der Rechnungshof stellt dieses Instrumentarium als solches nicht in Frage.“

Der Finanzminister begrüßte ausdrücklich die kritischen und sachkundigen Hinweise des Rechnungshofs, der das Projekt auch im Unterausschuss des Finanzausschusses begleitet hatte. Die Neuen Steuerungsinstrumente seien als Prozess zu betrachten, der nachjustiert werden müsse, so Stratthaus. „Wir sehen daher die Kritik des Rechnungshofs als zusätzlichen Impuls, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen und den Einsatz des Instrumentariums in der Landesverwaltung weiter zu forcieren.“ Das Finanzministerium sei seit ihrer Einführung dabei, die Instrumente auf die Erfordernisse der Praxis weiter anzupassen. Ein zentraler Grund für den Evaluierungsbedarf stelle die Verwaltungsstrukturreform dar, bei der zahlreiche untere Behörden aus dem Zuständigkeitsbereich der Landesregierung weggefallen seien.

Die Prüfung des Rechnungshofs zeige aber auch sehr deutlich, dass die betriebswirtschaftlichen Instrumente zwar technisch zur Verfügung stünden, in vielen Bereichen aber kaum genutzt werden würden. Vor allem habe nicht immer die Bereitschaft der Behörden und Ressorts bestanden, erkannte Einsparungsmöglichkeiten offen zu legen. „NSI bedeutet ein Kulturwandel in den Behörden. Leistungsvergleiche und Benchmarking sollen mehr in den Vordergrund gerückt werden. Davon waren natürlich von Anfang an nicht alle begeistert. Dennoch und gerade deshalb fordere ich die Politik und die Führungskräfte in der Verwaltung auf, die Möglichkeiten, die NSI bietet, zu nutzen und mitzutragen. Nur so kann NSI ein Erfolg werden“, stellte Finanzminister Stratthaus fest.

Die Neuen Steuerungsinstrumente seien technisch eingeführt und funktionierten. Jetzt komme es darauf an, den Einsatz zielgenauer und konsequenter vorzunehmen. Insoweit bestätige der Landesrechnungshof die Linie des Finanzministeriums. Die Kernbereiche der Verwaltung, wie das Justiz-, Innen- und Finanzressort sollten laut Rechnungshof auf jeden Fall das Instrumentarium anwenden. Damit würden mehr als 70 Prozent der Landesbeamten die Instrumente nutzen. Auch die Polizei müsse ein Berichtswesen aufbauen, so die Prüfer. Stratthaus: „Ich stimme mit dem Rechnungshof überein, dass die Anwendung der betriebswirtschaftlichen Instrumentarien noch weiter ausgeschöpft und optimiert werden muss. Wir werden daher eine aufgeschlossene und sorgfältige Analyse der Vorschläge des Rechnungshofs in den nächsten Tagen und Wochen vornehmen.“

Quelle:

Finanzministerium

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