Konjunkturprogramme

Umsetzung der Konjunkturprogramme im Bereich des Staatlichen Hochbaus

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„Wir kommen im Bereich des Staatlichen Hochbaus bei der Umsetzung des Zukunftsinvestitionsprogramms des Bundes und des Infrastrukturprogramms des Landes plangemäß und zügig voran. Der baden-württembergischen Vermögens- und Hochbauverwaltung stehen aus den beiden Konjunkturprogrammen über 341 Mio. Euro für Baumaßnahmen zur Verfügung. Damit werden insgesamt 196 Projekte realisiert. Für alle Maßnahmen wurden die Planungsaufträge bereits erteilt. Bei 86 Projekten sind sogar schon die Bauunterlagen erstellt, bei 55 liegt bereits die Zustimmung zur Baudurchführung vor.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Sonntag (09. August 2009) in Stuttgart.

Bei 69 der insgesamt 196 Projekte lägen die Gesamtbaukosten jeweils über 1,25 Mio. Euro, bei den restliche 127 unter 1,25 Mio. Euro. Unter den zu realisierenden Baumaßnahmen befänden sich der Erweiterungsbau der Pathologie der Universitätsklinik Heidelberg mit Gesamtbaukosten von 16,6 Mio. Euro, der Neubau für den Fachbereich Lebenswissenschaften der Universität Ulm mit Gesamtbaukosten von 16 Mio. Euro sowie der Neubau der Intensivmedizin der Universitätsklinik Tübingen mit Gesamtbaukosten von 10 Mio. Euro. „Bei Bauaufträgen des Landes kommen erfahrungsgemäß rund 80 % der beauftragten Unternehmen aus der Region, in der die Baustelle liegt. Die Gelder fließen damit vor allem dem Handwerk und Mittelstand vor Ort zu. Dadurch unterstützen wir unsere heimische Wirtschaft und sichern Arbeitsplätze im Land“, führte Stächele aus.

Sämtliche Baumaßnahmen müssten nach den Vorgaben des Bundes vor dem 31.12.2010 begonnen und bis zum 31.12.2011 abgerechnet werden. Zur Einhaltung dieses ambitionierten Zeitplanes sei ein straffes Projektcontrolling in den Ämtern eingeführt worden. Zudem fänden in der Betriebsleitung Vermögen und Bau monatlich Controllingbesprechungen statt. „Bei der Umsetzung der beiden Konjunkturprogramme können wir uns auf die hochqualifizierten und hochmotivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vermögens- und Hochbauverwaltung des Landes verlassen. Für deren großen Einsatz und hohe Leistungsbereitschaft möchte ich diesen herzlich danken,“ teilte der Finanzminister abschließend mit.

Weitere Informationen:

Mit dem Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes und dem Infrastrukturprogramm des Landes stehen insgesamt über 2,1 Mrd. Euro für Investitionen von Land und Kommunen zur Verfügung.

Baden-Württemberg erhält aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes rund 1,24 Mrd. Euro. Davon fließen 805 Mio. Euro in die Bildung und 433 Mio. Euro in die Infrastruktur. Die auf den Investitionsschwerpunkt Bildung entfallenden Fördermittel werden in Höhe von 305 Mio. Euro in Vorhaben des Landes und in Höhe von 499 Mio. Euro in kommunalbezogene Maßnahmen investiert. Von den für den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur bereitgestellten Fördermitteln werden 66 Mio. Euro für Vorhaben des Landes und 367 Mio. Euro für kommunalbezogene Maßnahmen verwendet. Im Land stehen damit 70 % der Bundesmittel (866 Mio. Euro) für kommunalbezogene und 30 % der Bundesmittel (371 Mio. Euro) für landesbezogene Investitionen zur Verfügung. Von den dem Land zugewiesenen Bundesmitteln entfallen 189,5 Mio. Euro auf den Staatlichen Hochbau; dazu kommt die Kofinanzierung durch das Land in Höhe von 63,2 Mio. Euro.

Zusätzlich zur Kofinanzierung des Zukunftsinvestitionsprogramms des Bundes durch das Land und die Kommunen stellt die Landesregierung 431 Mio. Euro aus dem Landesinfrastrukturprogramm für weitere landes- und kommunalbezogene Investitionen bereit. Davon fließen 210 Mio. Euro in den kommunalen Investitionsfonds und den Ausgleichstock. Für wichtige Landesinfrastrukturmaßnahmen stehen Landesmittel in Höhe von 221 Mio. Euro zur Verfügung, davon 88,8 Mio. Euro für den Staatlichen Hochbau.

Insgesamt erhält der Staatliche Hochbau damit 341,5 Mio. Euro für Baumaßnahmen.

Weitere Informationen zu den Konjunkturprogrammen finden sich auf der Homepage des Finanzministeriums Baden-Württemberg.

Quelle:

Finanzministerium

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