„Wird die Eigentümerstruktur von Unternehmen verändert, besteht die Gefahr, dass steuerliche Verlustverrechnungsmöglichkeiten verloren gehen. In der jetzigen Situation kann dies notwendige Umstrukturierungen von Unternehmen behindern und damit Arbeitsplätze gefährden. Daher sollten die entsprechenden steuerlichen Regelungen befristet ausgesetzt werden. Damit würde ein großes steuerliches Hemmnis unserer Wirtschaft beseitigt und sinnvolle Veränderungen der Unternehmen erleichtert." Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Montag (12. Januar 2009) in Stuttgart.
Durch die sogenannte „Mantelkaufregelungen" komme es bereits dann zu einem anteiligen Wegfall des Verlustabzugs, wenn mehr als 25 Prozent der Anteile an einer Kapitalgesellschaft von einen neuen Eigentümer erworben würden. Der Verlustabzug entfalle sogar ganz, wenn mehr als die Hälfte der Anteile überginge. „In der jetzigen Situation schießen diese Regelungen über ihr Ziel, Missbrauch zu bekämpfen, weit hinaus," so Stächele. Sie verletzten zudem das Leistungsfähigkeitsprinzip, wenn ausschließlich wirtschaftliche Gründe für einen Anteilskauf ausschlaggebend seien.
„Die geltenden Mantelkaufvorschriften können verhindern, dass sich finanziell potente Unternehmer an einer in die Krise geratenen Kapitalgesellschaft beteiligen und dieser das notwendige Kapital zuführen. Um die anstehenden wirtschaftlich gebotenen Veränderungen der Struktur von Unternehmen zu erleichtern, sollten diese Regelungen für zwei Jahre ausgesetzt werden," bemerkte Finanzminister Stächele abschließend.
Quelle:
Finanzministerium