Schulessen

Urteil des Bundesfinanzhofs zur Umsatzsteuerpflicht auf Schulessen bei ehrenamtlicher Verpflegung durch Eltern

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„Unmittelbar nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs haben wir den Kontakt zu den Schulfördervereinen gesucht, um Lösungsmöglichkeiten zu erörtern. Denn gerade in Ganztagesschulen ist es von großer Bedeutung, dass den Schülerinnen und Schülern ein erschwingliches Mittagessen angeboten werden kann. Wichtig ist uns, den gesellschaftlichen Beitrag von Ehrenamtlichen nicht mit steuerlichen Problemstellungen zu belasten und Handlungsalternativen aufzuzeigen. Gemeinsam mit den Betroffenen haben wir hier gute Erfolge erzielt.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Freitag (17. Juli 2009) in Stuttgart.

Um zu der Umsatzsteuerbefreiung zu gelangen müsse zunächst die Satzung überprüft und gegebenenfalls geändert werden. Für gemeinnützige Schulfördervereine bestünden zwei Möglichkeiten. Zum einen sei das Schulessen vollständig steuerfrei, sobald ein gemeinnütziger Schulförderverein einem Wohlfahrtsverband als Mitglied angeschlossen sei, und der Preis für das Essen hinter den Preisen eines Erwerbsunternehmers zurückbleibe. Zum anderen falle keine Umsatzsteuer an, wenn der Verein auch Erziehungs- oder Ausbildungszwecke wahrnehmen würde. Die Befreiung von der Umsatzsteuer habe zur Folge, dass der Verein auch keine Umsatzsteuererklärungen abgeben müsse und damit kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstehe. Es bestehe aber auch die Möglichkeit, dass ein Schulförderverein im Einzelfall von der Umsatzsteuerpflicht profitiere. So könne nämlich der jeweilige Verein nur dann die Umsatzsteuerzahlung auf die eingekauften Waren im Wege einer sogenannten Vorsteuererstattung vom Finanzamt zurückbekommen, wenn er selbst umsatzsteuerpflichtig sei. Somit könne je nach Sachverhalt ein Vorsteuerüberschuss entstehen. Daher sei es wichtig, in jedem Einzelfall individuell zu entscheiden und dies gegebenenfalls mit dem Finanzamt vor Ort zu besprechen.

„Wir haben das Gespräch mit den Betroffenen gesucht und ihnen die Lösungswege vorgestellt. Schon bei unseren Veranstaltungen zum Thema Besteuerung der Vereine, die das Finanzministerium zusammen mit den Finanzämtern im ganzen Land durchführt, haben wir darauf hingewiesen, dass eine Umsatzsteuerbefreiung durch eine entsprechende Gestaltung des Sachverhalts erreicht werden kann. Es ist uns besonders wichtig, gerade die Vereine über das Thema Besteuerung und Steuerbefreiungen zu informieren,“ so Stächele.

Quelle:

Finanzministerium

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