Finanzpolitik

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon

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„Die EU zeigt eine inflationäre Tendenz zu finanzwirksamen Programmen und produziert nicht zuletzt deshalb immer höhere Ausgaben. Dem muss Einhalt geboten werden. Die europäischen Institutionen sollten sich in Zukunft auf diejenigen Subventionen beschränken, die europaweit existenziell sind. Dabei gilt: Die nationalen Kernbereiche staatlichen Handelns müssen von der EU beachtet werden. Hier müssen wir auch in Zukunft eigenständig und unabhängig entscheiden können. Dabei ist insbesondere die Finanz- und Steuerpolitik zu nennen. Auch in Zukunft kann nur der Bundestag unter Mitwirkung des Bundesrates über den Umfang der Abgaben- und Steuerlast für unsere Bürger entscheiden. Dieses Recht ist Teil der Verfassungsidentität unseres Landes und darf nicht auf die EU übertragen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat dies in begrüßenswerter Weise im Lissabon-Urteil klargestellt.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Sonntag (26. Juli 2009) in Stuttgart.

Notwendige Mitwirkung des Bundesrats beim Haushalt der EU

Nach dem Vertrag von Lissabon seien nun Mehrheitsentscheidungen bei der Verabschiedung des europäischen Budgets möglich. Dies berge aber die Gefahr einer ausufernden Ausgabenpolitik auf europäischer Ebene, da der "kritische" Steuerzahler sehr weit weg sei. Dem müsse Einhalt geboten werden, so Stächele.

Bisher legten die Mitgliedstaaten den Haushalt der EU einstimmig fest. Dieser Modus habe Deutschland ein Vetorecht in allen finanzwirksamen Bereichen eingeräumt. Der Vertrag von Lissabon gestatte nun unter bestimmten Voraussetzungen Mehrheitsentscheidungen. „Es ist selbstverständlich, dass dies nur mit der ausdrücklichen Zustimmung von Bundestag und Bundesrat möglich sein kann. Unsere Zustimmung werden wir nur erteilen, wenn sichergestellt ist, dass Mehrheitsentscheidungen substantiellen Interessen Deutschlands nicht zuwider laufen. Aus deutscher Sicht gilt es - bei aller Solidarität - auch immer auf Beitragsgerechtigkeit hinzuweisen. Denn gerade für uns als Nettozahlerland ist der Einfluss auf die Ausgaben der EU wichtig,“ sagte der Finanzminister.

Eindeutige Absage an EU-Steuer

Zu begrüßen sei auch, dass das Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts den finanzpolitischen Bestrebungen zu einer eigenen Steuer der EU endgültig eine Absage erteilt habe. Diese Überlegung sei aus durchsichtigen Gründen immer wieder im politischen Raum eingebracht worden. „Wir wollen nicht, dass die EU eigene Steuern direkt von den Bürgerinnen und Bürgern erhebt, und so zusätzliche Belastungen für den Einzelnen entstehen. Das Recht Steuern zu erheben ist elementares Recht jedes einzelnen Staates und muss daher beim jeweiligen Mitgliedstaat bleiben.“ Eine solche Steuer stehe im Gegensatz zur notwendigen gebotenen Konzentration der EU auf ihre Kernaufgaben, so Stächele. „Das Verfassungsurteil hat in mehrfacher Hinsicht Klarheit bei der Abgrenzung und Übertragung von Hoheitsrechten geschaffen. Diese Vorgaben müssen wir jetzt konsequent umsetzen“, so der Finanzminister abschließend.

Quelle:

Finanzministerium

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