Bauaufträge

Vergabe öffentlicher Bauaufträge durch die Kommunen

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„Bundesweite Orientierungswerte oder Wertgrenzen für die beschränkte Ausschreibung oder freihändige Vergabe kommunaler Bauaufträgen sind derzeit nicht in Sicht. Die vom Ministerpräsidenten eingesetzte interministerielle Arbeitsgruppe hat jedoch eine gute Kompromisslinie gefunden, die den Interessen des Handwerks und der Kommunen Rechnung trägt.“ Dies sagte Finanzstaatssekretär Gundolf Fleischer am Donnerstag (5. Juni 2008) vor dem Stuttgarter Landtag.

„Unsere Kommunen und Handwerker brauchen rechtliche Sicherheit für vergebene Bauaufträge. Darüber hinaus dürfen wir nicht vergessen, dass das Vergaberecht gerade auch den kleineren Betrieben dient, die häufig erst durch Ausschreibungen von möglichen Aufträgen erfahren. Mit der Umsetzung der von der interministeriellen Arbeitsgruppe vorgelegten Empfehlungen werden wir den rechtlichen Vorgaben gerecht und berücksichtigen gleichzeitig angemessen die Interessen der Kommunen und Handwerker“, betonte Fleischer.

Das Innenministerium habe die Gemeindeprüfungsanstalt gebeten, freihändige Vergaben bis zu einem Auftragswert von 20.000 Euro nicht zu beanstanden. Für beschränkte Ausschreibungen im Hochbau, Rohbau und Tiefbau gelte dies bis 75.000 Euro und bei Ausbaugewerken bis 40.000 Euro. Bis zu diesen Auftragswerten bestehe auch keine Veröffentlichungspflicht. Wenn ein Wettbewerb vorgeschaltet werde, seien beschränkte Ausschreibungen bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro nicht zu beanstanden. „Diese Linie trägt den berechtigten Interessen des Handwerks und der Kommunen Rechnung“, so Fleischer weiter.

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge müsse stets das europäische Recht im Auge behalten werden. So habe der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass auch unterhalb der Schwellenwerte der EU-Vergaberichtlinie die grundlegenden Prinzipien des Gemeinschaftsrechts zu beachten seien, wenn ein Auftrag von grenzüberschreitendem Interesse sei. „Selbst wenn wir Wertgrenzen hätten, wäre es nicht so, dass sich die Kommunen bei Einhaltung dieser sicher sein könnten, alle europarechtlichen Vorgaben einzuhalten. Daher machen Wertgrenzen keinen Sinn“, erläuterte der Finanzstaatssekretär.

Die SPD habe daher einen Vorschlag ohne Wert vorgelegt. So schlage die SPD beispielsweise vor, den regionalen Markt durch die Information regionaler Tageszeitungen zu erkunden und die aufzufordernden Bieter auf die jeweilige Gemeinde und den Landkreis zu beschränken. „Mit derart fragwürdigen, europarechtswidrigen Vergaberichtlinien würden wir gerade der mittelständischen Bauwirtschaft und den Kommunen einen Bärendienst erweisen“, so Fleischer abschließend.

Quelle:

Finanzministerium

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