Landesbeamte

Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Landesbeamte

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„Der Geburtenrückgang und die steigende Lebenserwartung werden die Überalterung unserer Gesellschaft in den nächsten Jahrzehnten stark beschleunigen. Nach dem gerade von der EU-Kommission vorgestellten 'Alterungsbericht 2009' ist zum einen mit einer deutlich geringeren Zahl von Erwerbstätigen zu rechnen. Zum anderen werden auf den Staat dramatisch ansteigende alterungsbedingte Ausgaben zukommen. Um die großen Herausforderungen der Zukunft generationengerecht zu meistern, müssen wir frühzeitig und vorausschauend handeln. Notwendige Reformen müssen wir jetzt angehen. Dazu gehört, die Altersgrenze für Landesbeamte schnellstmöglich auf 67 Jahre anzuheben.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Freitag (01. Mai 2009) in Stuttgart.

„Gerade die gigantische Neuverschuldung in der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise kann zur Hypothek für die nachfolgenden Generationen werden. Dies verschärft die Verpflichtung, Entlastung für die Zukunft zu schaffen. Die jetzt aktive Generation braucht milliardenschwere, überwiegend kreditfinanzierte Konjunkturprogramme zur Sicherung von Arbeitsplätzen und zur Gewährleistung der sozialen Sicherheit. Dies verpflichtet umso mehr, nun deutliche Beiträge zur Entlastung der jungen Generation mit einzuleiten. Auch wer schon in Reichweite zur Pensionierung steht, muss dafür gerade stehen. Die Altersgrenze für Landesbeamte muss daher schnellstmöglich auf 67 Jahre angehoben werden. Weiteres Abwarten können wir uns nicht leisten. Dieses würde auch unserer jungen Generation nicht gerecht, für die eine Verlängerung der Arbeitszeit aufgrund der ungünstigen demografischen Entwicklung unvermeidbar sein wird“, so Stächele.

Baden-Württemberg habe in den vergangenen Jahrzehnten überdurchschnittlich viele Beamte eingestellt. Dies sei vor allem dem Bildungsbereich und der inneren Sicherheit zugute gekommen. Dies führe aber auch zu besonderen finanziellen Belastungen, die der Staat nicht einfach ignorieren könne. „Dass wir dabei nicht einfach die Regelung des Bundes übernehmen, sondern unsere gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, um die besonderen Verhältnisse im Land zu berücksichtigen, entspricht dem Wesen des Föderalismus und ist im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger unseres Landes“, führte der Finanzminister aus. Nachdem der Steuerzahler im vergangenen Jahr mit 500 Millionen Euro einen zusätzlichen Beitrag in den Versorgungsfonds geleistet habe und sich dieser Steuerbeitrag mit jeder Neueinstellung künftig fortsetzen werde, sei das Verständnis der Betroffenen sicherlich vorhanden.

Quelle:

Finanzministerium

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