Öffentlicher Dienst

Verlängerung der Lebensarbeitszeit von Landesbeamten

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„Die haushaltspolitischen Herausforderungen sind immens. Sollten wir nicht gegensteuern, werden wir in naher Zukunft erhebliche Summen allein zur Versorgung der ehemaligen Landesbediensteten aufwenden müssen. Unser Spielraum für die Gestaltung von Zukunftsaufgaben würde sich dadurch erheblich einschränken. Zu einer schnelleren Einführung der Pension mit 67 bei den Landesbeamten reicht mir ein schlichtes Nein der Verhandlungspartner nicht aus. Ich erwarte konstruktive Vorschläge.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Sonntag (12. Juli 2009) in Stuttgart.

Bis 2030 werde die Zahl der Versorgungsempfänger des Landes auf über 140.000 ansteigen. Im Vergleich zu heute seien dies 53.000 mehr. Die jährlichen Pensions- und Beihilfeausgaben in Baden-Württemberg würden von gegenwärtig 3,3 Milliarden Euro auf voraussichtlich 5,9 Milliarden Euro im Jahr 2020 ansteigen und sich damit nahezu verdoppeln, so Stächele.

Als Maßnahme zur langfristigen Konsolidierung sei die schnellere Einführung der Pension mit 67 ein wichtiger Baustein, eine strukturellen Verbesserung des Landeshaushalts zu erreichen. Denn hierin stecke bis 2029 ein zusätzliches Einsparvolumen von rund 270 Millionen Euro. „Dass wir nicht einfach die Regelung des Bundes übernehmen, sondern unsere gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, um die besonderen Verhältnisse im Land zu berücksichtigen, ist im Interesse einer generationengerechten Politik,“ so Stächele.

Die Landesregierung habe mit der Einrichtung eines Pensionsfonds von 500 Millionen Euro und jährlichen Zuführungsraten von 6.000 Euro pro neu eingestellten Beamten einen Beitrag geleistet, um das heutige Pensionsniveau zu sichern. „Die ungünstige demografische Entwicklung unserer Gesellschaft und damit auch unserer Beschäftigtenstruktur setzt aber eine längere Lebensarbeitszeit voraus, um dieses Niveau auch in Zukunft dauerhaft garantieren zu können“, betonte der Minister.

Ein vergleichbares Konsolidierungspotential sei beispielsweise durch eine maßvolle Reduzierung des Versorgungsniveaus um 0,7 Prozentpunkte zu erschließen. „Ich habe durchaus Verständnis für die Forderung, dass bisherige Leistungen in diesem Bereich nicht angetastet werden. Dies setzt aber bei allen Beteiligten ein Mindestmaß an Kompromissbereitschaft voraus. Generationengerechtes Handeln ist nicht immer bequem“, so der Finanzminister abschließend.

Quelle:

Finanzministerium

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