„Schloss Salem ist ein herausragendes Kulturdenkmal in unserem Land. Dies bestätigt die hohe Anerkennung, welche die Anlage national und international genießt. Der Erhalt und die öffentliche Zugänglichkeit dieses Kulturdenkmals sind für das Land von besonderer Bedeutung. Mit der heutigen Vertragsunterzeichnung wird dies gewährleistet. Damit setzen wir einen erfolgreichen Schlusspunkt nach umfangreichen und intensiven Verhandlungen. Wir sichern die dauerhafte öffentliche Zugänglichkeit von Schloss Salem und bewahren wertvolle badische Kunstschätze für die Allgemeinheit," sagten Finanzminister Willi Stächele und Wissenschaftsminister Professor Dr. Peter Frankenberg anlässlich der notariellen Beurkundung des Vertrages am Montag (6. April 2009) in Salem.
Nochmals sei zu betonen, dass damit ein über 90 Jahre dauernder Streit über die Eigentumsverhältnisse an badischen Kulturgütern einvernehmlich beendet werde und nun endgültig Rechtssicherheit bestehe. Dies sei ein historischer Moment und eine Chance, so Stächele und Frankenberg. Da das Land künftig die Bespielung, den Betrieb und die Vermarktung von Schloss Salem als Eigentümer übernehme, ergebe sich die einmalige Möglichkeit, Schloss Salem als ein kulturelles Zentrum des Landes zu entwickeln. „Es ist der erklärte Wille der Landesregierung, Schloss Salem für die Allgemeinheit zu erhalten und als kulturelles und geistiges Zentrum der Region zu stärken," betonte der Finanzminister.
„Für die Bürgerinnen und Bürger wird die Schlossanlage wie bisher öffentlich zugänglich sein. Auch die Zukunft der Schule Schloss Salem am Standort ist gesichert, ebenso tritt das Land in sonstige bestehende Miet- und Pachtverhältnisse ein. Der Vertrag soll die Interessen aller Beteiligten gewährleisten und rechtlich absichern," unterstrich Stächele.
Wissenschaftsminister Frankenberg sagte: „Mit dem Erwerb sichert das Land zahlreiche Kunstschätze von unschätzbarem historischen und kulturellem Wert. Wir erhalten die Gewissheit, dass diese Schätze für Land und Öffentlichkeit erhalten bleiben. Der Kulturgüterstreit ist beendet.“ Für die Region sei von besonderer Bedeutung, dass neben der Schlossanlage auch die dortigen Kunstschätze für Besucherinnen und Besucher offen stünden.
Abschließend danken beide Minister allen an den erfolgreichen Vertragsverhandlungen Beteiligten und sicherten eine faire Partnerschaft des Landes bei der zukünftigen Gestaltung und Nutzung von Schloss Salem zu.
Hinweis
Die Anlage Schloss Salem, 1134 als freie Reichsabtei der Zisterzienser gegründet, gilt als eines der bedeutendsten Zisterzienserklöster Süddeutschlands. In Salem ist die jahrhundertealte Geschichte des Klosters in seltener Komplexität bis heute anschaulich. Zahlreiche Bilder von Schloss Salem und der zu erwerbenden Kunstschätze stehen auf den Homepages des Finanzministeriums und des Wissenschaftsministeriums zur Verfügung.
Quelle:
Finanzministerium / Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst