„Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte bringt für die Bürger und Unternehmen viele Vorteile mit sich. Auch unsere Kommunen werden von Bürokratie entlastet,“ sagte Finanzminister Willi Stächele am Montag (04. Oktober 2010).
Ab dem nächsten Jahr wird es keine Papierlohnsteuerkarten mehr geben. Die bisherigen Lohnsteuerkarten werden durch ein elektronisches Lohnsteuerverfahren ersetzt. Die Umstellung bringt für die Bürgerinnen und Bürger zahlreiche Erleichterungen mit sich. Bisher bekam jeder Steuerbürger die Lohnsteuerkarte von der Heimatgemeinde zugesandt und musste diese an den Arbeitgeber weiterreichen. Zukünftig werden die Daten der Lohnsteuerkarte automatisch an die Finanzverwaltung übermittelt und von ihr verwaltet. Dadurch wird das gesamte Besteuerungsverfahren beschleunigt. „Das neue Verfahren bringt auch für die Arbeitgeber Vorteile. Denn die Überprüfung und Pflege der Lohnsteuerdaten entfällt. Stattdessen werden den Arbeitgebern die Daten von der Finanzverwaltung elektronisch zur Verfügung gestellt,“ so Stächele.
„Das neue Verfahren wird entscheidend zum Bürokratieabbau beitragen,“ fuhr Stächele fort. Denn bisher waren am Lohnsteuerverfahren die Gemeinden, die Bürger und die Unternehmen beteiligt. Zukünftig werden die Besteuerungsgrundlagen zentral beim Bundeszentralamt für Steuern verwaltet. Die Gemeinden müssen nicht mehr in das Lohnsteuerverfahren einbezogen werden. Stattdessen werden alle Änderungen der Besteuerungsmerkmale durch die Finanzämter betreut. Diese sind daher künftig beispielsweise auch für den Wechsel der Steuerklasse und alle anderen Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte zuständig. „Für die Bürger werden die Dienstleistungen rund um die Lohnsteuer bei ihrem Finanzamt in einer Hand gebündelt,“ erklärte der Finanzminister.
Hinweis:
Bis zur erfolgreichen Umstellung des Verfahrens behalten die Lohnsteuerkarten von diesem Jahr auch 2011 ihre Gültigkeit. Daher müssen alle Arbeitgeber die Lohnsteuerkarten 2010 ihrer Arbeitnehmer noch aufbewahren und nicht zum Ende des Jahres vernichten. Die Karten dienen weiterhin als Grundlage für die Abführung der Lohnsteuer. Für den einzelnen Arbeitnehmer gelten die Angaben auf der Lohnsteuerkarte 2010 wie beispielsweise Steuerklasse, Anzahl der Kinder und eingetragene Freibeträge weiter. Ändern sich die Angaben für 2011, muss er dies dem Finanzamt mitteilen. Hierzu muss er die Lohnsteuerkarte 2010 zunächst beim Arbeitgeber anfordern. Die Änderung trägt er in das Formular "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2011" oder "Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2011" ein und leitet dies zusammen mit der Lohnsteuerkarte 2010 seinem Finanzamt zu.
Benötigt ein Steuerbürger für das Jahr 2011 erstmals eine Lohnsteuerkarte oder eine Ersatz-Lohnsteuerkarte, ist hierfür nicht mehr die Gemeinde zuständig. In diesen Fällen stellt ab sofort das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug, eine sogenannte „Ersatzbescheinigung“ aus.
Quelle:
Finanzministerium Baden-Württemberg