Steuern

„Weihnachtsfrieden“ der baden-württembergischen Steuerverwaltung

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„Der Weihnachtsfrieden in der baden-württembergischen Steuerverwaltung soll dem besonderen Charakter der Weihnachtstage Rechnung tragen. Der Weihnachtsfrieden im Land ist ein wichtiges Anliegen und unterstreicht das gute Miteinander zwischen Bürgern und Verwaltung. Er ist Ausdruck der Bürgerfreundlichkeit der Steuerverwaltung des Landes." Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Freitag (17. Dezember 2010) in Stuttgart.

Die Finanzämter werden in der Weihnachtszeit auf Maßnahmen verzichten, welche die Bürgerinnen und Bürger besonders belasten. So sollen vom 23. Dezember 2010 bis einschließlich 2. Januar 2011 keine Vollstreckungsmaßnahmen und Außenprüfungen durchgeführt werden. Dies gelte nicht, falls im Einzelfall aus zwingenden Gründen, etwa wegen drohender Verjährung, eine solche Maßnahme doch getroffen werden müsse. Zudem erstrecke sich der Weihnachtsfrieden nicht auf die Bekanntgabe von Steuerbescheiden und die gesetzlich vorgesehenen Zahlungsfristen, welche weiterhin einzuhalten seien. Der Weihnachtsfrieden führe daher nicht zu Steuerausfällen, so Stächele.

Quelle:

Finanzministerium Baden-Württemberg

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