Frauenquote

Wirtschaftsminister Schmid begrüßt Leitlinien für neues Gesetz zur Frauenquote

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Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid sieht die am 25. März 2014 von Bundesjustizminister Heiko Maas und Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vorgestellten Leitlinien für das neue Gesetz zur Frauenquote als wichtigen Meilenstein zu einer gleichberechtigten Arbeitswelt.

„Beim Frauenanteil in Führungspositionen ist im Südwesten noch Luft nach oben. Für das Gesetz zur Frauenquote ist es nun einfach Zeit. Freiwillige Vereinbarungen haben nicht ans Ziel geführt. Umso wichtiger ist es, dass wir jetzt zu gesetzlichen Regelungen kommen“, erklärte Wirtschaftsminister Schmid.

Schmid sieht sich in der Forderung nach der Quote durch eine aktuelle Studie des Tübinger Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung bestätigt. Die Tübinger Forscher hatten in der Anfang März vorgestellten Studie die Wirksamkeit von Quoten zur Frauenförderung festgestellt. Die Studie zeigt, dass von allen Instrumenten, die Frauen den Aufstieg in Führungspositionen erleichtern können, sich die gezielte Frauenförderung am wirkungsvollsten erweist. Unter gezielter Frauenförderung verstehen die Autoren zum Beispiel verbindliche Zielvereinbarungen, Quoten oder gezielte Personalentwicklung (Mentoring).

Frauen in Führungspositionen sind in Baden-Württemberg nach Angaben des IAW in Tübingen weiterhin unterrepräsentiert, auch trotz einer leichten Steigerung des Anteils weiblicher Führungskräfte in den Südwest-Unternehmen seit 2004 von 24 auf 25 Prozent (oberste Führungsebene).

Schmid hatte sich seit langem für die Frauenquote in Spitzenpositionen eingesetzt, um den Frauenanteil in Führungspositionen in der Wirtschaft zu erhöhen. Im September 2012 unterstützte der Minister einen im Bundesrat eingebrachten Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien (GlTeilhG), der jedoch vom alten Bundestag im April 2013 abgelehnt wurde.

Wichtig ist aus Sicht von Schmid, dass Unternehmen sich durch innerbetriebliche Maßnahmen zur Frauenförderung gezielt auf die Umsetzung vorbereiten und auch Angebote, wie zum Beispiel die vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft über Mittel des Europäischen Sozialfonds und Landesmittel geförderte Datenbank "Spitzenfrauen in Gremien" nutzen.

Studie „Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit sowie Frauen in Führungspositionen in baden-württembergischen Betrieben“ (PDF)

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