Förderprogramme

Wirtschaftsministerium informiert über Förderprogramme für Maßnahmen zur Energieeinsparung und für Erneuerbare Energien

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Für die Gebäudesanierung gelten ab 1. Januar 2007 verbesserte Förderkonditionen des Bundes. Sie ermöglichen es, bei größeren Investitionen mehr zu sparen. Dazu ist es jedoch erforderlich, die Förderprogramme für Maßnahmen zur Energieeinsparung und den Einsatz Erneuerbarer Energien genau zu kennen. Das Informationszentrum Energie beim Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg informiert Haus- und Wohnungseigentümer über die bestehenden Fördermöglichkeiten und hilft Planern, Handwerkern und Energieberatern, sich einen Überblick im Förderdschungel zu verschaffen. Auch die Hausbanken, die die zinsgünstigen Darlehen abwickeln, geben Auskunft zu Förderkonditionen.

Sich umfassend zu informieren und genau zu rechnen lohnt sich mehr denn je. Durch die geschickte Anwendung der Förderangebote für Maßnahmen zur Energieeinsparung und zum Einsatz Erneuerbarer Energien kann mit vergleichbarem oder sogar geringerem finanziellem Aufwand im Monat insgesamt oft mehr ins Haus investiert werden. Haus- und Wohnungseigentümer profitieren langfristig von niedrigen Energiekosten und machen sich unabhängiger von Energieimporten aus Krisenregionen. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass Energie sparende Maßnahmen die Wohnung auch behaglicher und komfortabler machen. Zudem bekommen die Gebäude von vorn herein beim kommenden Energiepass eine bessere Einstufung. Insbesondere der Einsatz regenerativer Energien macht sich hier positiv bemerkbar.

Dass durch verschiedene Fördermöglichkeiten eine Komplettmodernisierung die geringsten Kosten verursacht und die monatliche Belastung einer Maximalvariante bei der Sanierung sogar geringer ausfällt als reine Erhaltungsmaßnahmen belegt das unten stehende Beispiel. Zunächst ist jedoch eine gründliche Energiediagnose erforderlich, die ebenfalls bezuschusst wird.

Anlage:

Beispiel eines 25 Jahre alten Einfamilienhauses, das saniert werden soll. Fassade und Fenster sind fällig, die Heizung ist zwar noch funktionsfähig, aber auch dort steht eine Erneuerung an.

Die kleine Variante der Sanierung umfasst den Fassadenanstrich, das Abschleifen und Streichen der Fenster und die Anschaffung eines neuen Heizungsbrenners für insgesamt 15.000 Euro. Finanziert wird dies mit einem banküblichen Darlehen zu fünf Prozent. Dies führt zu einer jährlichen Belastung von etwa 1.065 Euro. Dadurch wird allerdings weder eine Einsparung von Energiekosten noch mehr Komfort erreicht. Da nur durch den Einsatz Erneuerbarer Energien und Energiesparmaßnahmen auch Energie und damit Geld gespart werden kann, amortisieren sich die Ausgaben hier nicht.

Quelle:

Wirtschaftsministerium

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