„Baden-Württemberg setzt sich dafür ein, das Wohngeldverfahren zu vereinfachen. Hierfür werden wir eine Bundesratsinitiative starten. Insgesamt wollen wir landesweit mehr als 7 Millionen Euro an Verwaltungskosten einsparen. Das Wohngeldverfahren ist bisher äußerst komplex und mit einem hohen Bearbeitungsaufwand verbunden. An der Prüfung der Voraussetzungen sind meist neben den Job-Centern auch die Wohngeldbehörden und Sozialämter beteiligt. Dadurch sind zum Teil mehrfache Anträge und Prüfungen für das Wohngeld erforderlich. Die Initiative Baden-Württembergs beinhaltet, das Wohngeldverfahren künftig in einer Hand zu bündeln. Damit haben die Bürgerinnen und Bürger einen Ansprechpartner. Daneben werden überflüssige Doppelprüfungen vermieden," sagte Finanzstaatssekretär Dr. Stefan Scheffold am Mittwoch (10. November 2010) anlässlich einer Veranstaltung zum Thema „Nachhaltigkeit in Politik und Verwaltung" in Stuttgart.
Ziel ist es, die Beantragung von Wohngeld mit den Verfahren für Arbeitslosengeld und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zu verbinden. Bisher wurden unterschiedliche Berechnungssysteme bei den einzelnen Transferleistungen angewendet. Künftig sollen die Voraussetzungen für die Leistungsarten vereinheitlicht werden. Dadurch kann der Datenabgleich stärker automatisiert werden. Deshalb müssen die Antragsteller weniger Belege vorlegen und das Verfahren wird erheblich beschleunigt.
„Dieses Beispiel zeigt, dass im „Dickicht der Vorschriften" noch viel Vereinfachungspotential steckt. Daher ist es wichtig, nicht nachzulassen in unseren Bemühungen, Bürokratie abzubauen. Der beste Weg besteht darin, schon beim Erlass von neuen Vorschriften auf eine einfache und kostengünstige Umsetzung des Gesetzeszwecks hinzuwirken. So wird schon das Entstehen neuer Bürokratie verhindert. Dafür setze ich mich als Landesbeauftragter für Bürokratieabbau mit meinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ein," betonte der Finanzstaatssekretär abschließend.
Quelle:
Finanzministerium Baden-Württemberg