Forstwirtschaft

Beschaffung von Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung im Staatlichen Hochbau

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„Baden-Württemberg wird als erstes Bundesland die von der Bundesregierung entwickelten Beschaffungsrichtlinien für Holz und Holzprodukte für den Bereich der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung des Landes übernehmen. Bei Hochbaumaßnahmen des Landes wird nun darauf geachtet, dass ausschließlich Holzprodukte verwendet werden, die aus nachweislich legaler und nachhaltiger Waldwirtschaft stammen. Eine umweltgerechte, sozialverträgliche und ökonomisch tragfähige Bewirtschaftung der Wälder soll der Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen und der Bewahrung der biologischen Vielfalt dienen.“ Dies gab Finanzstaatssekretär Gundolf Fleischer am Freitag (6. Juli 2007) in Stuttgart bekannt.

Die neuen Regelungen sind bei allen Beschaffungsmaßnahmen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A), und der Verdingungsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A), zu beachten. Der Nachweis einer entsprechenden nachhaltigen Waldbewirtschaftung kann durch Vorlage eines Zertifikats des FSC, PEFC, eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweis erbracht werden. Der PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) und der FSC (Forest Stewardship Council) sind international tätige Organisationen, die weltweit anerkannte Forstzertifizierungssysteme betreiben und in Deutschland als eingetragene Vereine organisiert sind. Beide Zertifizierungssysteme würden hohe Standards, auch in ökologischer Hinsicht, für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung vorsehen, erläuterte der Staatssekretär.

„Als waldreiches Bundesland setzt sich Baden-Württemberg mit den neuen Vorgaben für eine umweltfreundliche und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder ein und stärkt gleichzeitig die heimischen Waldbesitzer, die in großem Umfang frühzeitig auf die Zertifizierung ihrer nachhaltigen Waldnutzung gesetzt haben. Deshalb sind auch bereits mehr als 80 Prozent der Waldfläche in unserem Land nach diesen strengen Vorgaben zertifiziert. Die jetzt beschlossene Maßnahme erfolgt auch vor dem Hintergrund des laufenden Projektes zur Stärkung der Nachhaltigkeit im Staatlichen Hochbau. Neben die Anstrengungen zur Senkung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen tritt nun die verstärkte Nutzung umweltschonender Rohstoffe. Dies hat Vorbildwirkung über den staatlichen Bereich hinaus“, betonte Finanzstaatssekretär Gundolf Fleischer abschließend.

Quelle:

Finanzministerium

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