Steuern

Hilfe für Helfende: Steuererleichterungen für gemeinnützige Einrichtungen in der Corona-Krise

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Steuern Hilfe für Helfende: Steuererleichterungen für gemeinnützige Einrichtungen in der Corona-Krise

Für gemeinnützige Einrichtungen und Ehrenamtliche gibt es ein weiteres Steuer-Hilfspaket in der Corona-Krise. „Viele Menschen bringen sich mit enormem Engagement ein, um die Auswirkungen der Pandemie einzudämmen. Gleichzeitig stehen gemeinnützige Einrichtungen, Stiftungen oder Vereine selbst vor großen Herausforderungen. Daher ist es wichtig, auch die Helfenden schnell und unbürokratisch zu unterstützen“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. Auf das neue Hilfspaket habe sich Baden-Württemberg mit den anderen Ländern und dem Bundesfinanzministerium verständigt.

Nach ersten weitreichenden steuerlichen Erleichterungen wird das Steuerrecht sukzessive weiter angepasst. „Im Steuerrecht haben wir mittlerweile viele Instrumente, die Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern in der Corona-Krise helfen. Damit haben wir in kurzer Zeit das größte Hilfsprogramm im Steuerrecht aufgelegt, das es jemals gab“, betonte Sitzmann. Beim neuen Paket stehen gemeinnützige Einrichtungen im Fokus.

Gerade im Hinblick auf die breite gesellschaftliche Unterstützung während der Pandemie soll das Steuerrecht dazu beitragen, das Engagement zu unterstützen und zu fördern: „Ab sofort können gemeinnützige Vereine unabhängig von ihrem Satzungszweck Kranken oder Gefährdeten beispielsweise mit Einkaufsdiensten helfen. Sie verlieren dabei ihre Steuerbegünstigung nicht“, sagte Sitzmann.

Zudem können gemeinnützige Vereine bei finanziellen Lücken leichter auf bisher zweckgebundene Rücklagen zurückgreifen. Weiterhin können Verluste aufgrund der Corona-Pandemie im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder in der Vermögensverwaltung steuerbegünstigter Körperschaften mit Mitteln aus dem steuerbegünstigten Bereich ausgeglichen werden. 

Steuererleichterungen wurden auch für die Fälle vereinbart, in denen Material wie Atemschutzmasken oder Schutzkleidung, Räume oder medizinisches Fachpersonal gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden. Wenn gemeinnützige Einrichtungen solche Leistungen für den Kampf gegen die Corona-Pandemie überlassen, sind sie dafür von der Körperschaftsteuer befreit. Außerdem kann der ermäßigte Umsatzsteuersatz gelten - unabhängig davon, ob der Satzungszweck der gemeinnützigen Einrichtung eine solche Hilfe vorsieht. „Die Umsatzsteuer entfällt komplett, wenn steuerbegünstigte Einrichtungen wie Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sich gegenseitig helfen, um Betroffene zu versorgen“, sagte Sitzmann. 

Spenden Unternehmen Material oder die Arbeitskraft medizinischer Fachleute an Einrichtungen, die einen unverzichtbaren Einsatz zur Bewältigung der Corona-Pandemie leisten, fällt auch für diese Spenden bis 31. Dezember 2020 keine Umsatzsteuer an. Weil Unternehmen beim ursprünglichen Kauf der Gegenstände die Vorsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen haben, müssen sie für Spenden in der Regel Umsatzsteuer bezahlen. 

Bürgerinnen und Bürger brauchen für Spenden auf ein Sonderkonto einer gemeinnützigen Körperschaft im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie keine Spendenbescheinigung mehr. Das gilt auch für Spenden an Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände) und deren Dienststellen, die Kirchen und die Universitäten. Unabhängig vom Betrag genügt der Einzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts. Das sind beispielsweise Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder ein Ausdruck bei Online-Banking. „Ich bin froh, dass viele unserer Vorschläge von den anderen Ländern unterstützt wurden“, sagte Sitzmann. „Das hilft gemeinnützigen Einrichtungen genauso wie den Spenderinnen und Spendern.”

Weitere Informationen: 

Weitere Meldungen

Visualisierung Höchstleistungsrechenzentrum an der Universität Stuttgart
Vermögen und Bau

Start für das Höchstleistungsrechenzentrum an der Universität Stuttgart

Finanzminister Danyal Bayaz lehnt an einem Geländer, im Hintergrund sind moderne Bürogebäude am kleinen Schlossplatz in Stuttgart zu sehen.
Gastbeitrag

So können die Extra-Schulden ein Erfolg für Deutschland werden

Visualisierung Polizeipräsidium Heilbronn
Vermögen und Bau

Polizeipräsidium Heilbronn wird saniert und erweitert

Podcast

Warum legen Frauen erfolgreicher an, Frau Löhr?

Finanzminister Danyal Bayaz im Gespräch / Foto: Marijan Murat/dpa
Interview

„Vielleicht bin ich im Gegensatz zu Friedrich Merz auch einfach nur old fashioned“

Studenten im Hörsaal
Finanzen

Hochschulfinanzierungsvereinbarung unterzeichnet

Deutsch-Französische Wasserschutzpolizeistation in Kehl, Blick auf Rhein mit Schiff
Vermögen und Bau

Übergabe deutsch-französische Wasserschutzpolizeistation in Kehl

Finanzminister Danyal Bayaz steht vor dem Kunstgebäude am Schlossplatz in Stuttgart, angelehnt an eine Glasfassade, die Details der Gebäudestruktur widerspiegelt.
Podcast

„Warum geht ihr an Schulen?“

Amtsgericht Böblingen - Innenbereich, ein Mann von der Justiz läuft durch einen langen Flur im Gebäude
Vermögen und Bau

Amtsgericht Böblingen saniert und erweitert

Podcast

Wie Deutschland wieder erfolgreich sein kann - mit Rainer Neske

Visualisierung der Kelten Erlebniswelt
Vermögen und Bau

Arbeiten für den zweiten Bauabschnitt der Kelten-Erlebniswelt haben begonnen

Zentrales Prozessgebäude Freiburg Gebäudeansicht von Außen
Vermögen und Bau

Übergabe zentrales Prozessgebäude in Freiburg

Schüler im Klassenzimmer
Steuern

Keine Umsatzsteuerpflicht für Schülerfirmen

Finanzminister Danyal Bayaz lehnt an einem Geländer, im Hintergrund sind moderne Bürogebäude am kleinen Schlossplatz in Stuttgart zu sehen.
Gastbeitrag

Die Zukunft verteidigen

Steinkrebssee Löwenstein
Naturschutz

Land kauft rund 125 Hektar natur- und klimaschutzwichtige Flächen