Steuern

Immer mehr digitale Einkommensteuererklärungen

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Daniel Karmann/dpa

Immer mehr Steuerpflichtige geben ihre Einkommensteuererklärung digital ab.

Finanzminister Dr. Danyal Bayaz: „Die Steuerverwaltung hat bereits heute einen hohen Digitalisierungsgrad, was für die Bürgerinnen und Bürger viele Vorteile hat“.

Immer mehr Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg geben ihre Einkommensteuer digital ab. Im vergangenen Jahr sind knapp 77 Prozent der Einkommensteuererklärungen auf elektronischem Weg bei den Finanzämtern eingegangen. Innerhalb der vergangenen drei Jahre wuchs die Quote um mehr als acht Prozent.  

Finanzminister Dr. Bayaz: „Die Digitalisierung bietet zahlreiche Chancen. Unsere Steuerverwaltung hat im Verwaltungsvergleich bereits heute einen hohen Digitalisierungsgrad. Für die Bürgerinnen und Bürger bietet das Vorteile, beispielsweise indem sie bequem und unkompliziert digital ihre Steuererklärung abgeben können.“

Bei der Onlineplattform Mein ELSTER kann der Service der vorausgefüllten Steuererklärung genutzt werden. Dabei werden Daten, die dem Finanzamt bereits elektronisch vorliegen, direkt an die richtige Stelle in der Steuererklärung übernommen. Dazu zählt unter anderem der Abruf von Lohnsteuerbescheinigungen, Lohnersatzleistungen (z. B. Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld) sowie Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen und Versicherungsbeiträgen. Eine unverbindliche Steuerberechnung zeigt zudem vorab, mit welchem steuerlichen Ergebnis gerechnet werden kann.

Neben der elektronischen Abgabe der Steuererklärung können auch verschiedene Anträge, Mitteilungen und Einsprüche über Mein ELSTER auf digitalem Weg an das Finanzamt gesendet werden. So ist es zum Beispiel möglich, einen Beleg, der vom Finanzamt nachträglich angefordert wird, über Mein ELSTER nachzureichen.

Darüber hinaus kann auch die Grundsteuererklärung, die zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 abgegeben werden muss, über Mein ELSTER eingereicht werden. Wer schon bei ELSTER registriert ist – z. B. für die Einkommensteuererklärung – kann diesen Zugang auch für die Grundsteuer verwenden (und umgekehrt). Wer noch keinen Zugang hat, kann sich jetzt anmelden. Alternativ ist es auch möglich, sich von Angehörigen bei der Abgabe der Erklärungen helfen zu lassen und diese über deren ELSTER-Zugang zu übermitteln. Eine Unterstützung durch Angehörige ist in diesem Fall rechtlich zulässig und in ELSTER problemlos möglich.

Voraussetzung für die Nutzung von Mein ELSTER ist eine kostenlose und einmalige Registrierung mit persönlicher Identifikationsnummer unter www.elster.de. Zum Abschluss der Registrierung wird ein elektronisches Zertifikat ausgestellt, mit dem ein sicherer Zugriff auf das eigene ELSTER-Benutzerkonto gewährleistet ist und das die eigene händische Unterschrift ersetzt.

Hilfe für die erstmalige Registrierung bieten die Videoanleitungen auf www.elster.de unter „Presse und Medien“ oder die „FAQ“. Bei allgemeinen und technischen Fragen zu ELSTER wurde unter der kostenfreien Rufnummer 0800 5 23 50 55 eine Hotline eingerichtet.

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