Wirtschaft

Konjunkturpaket darf nicht nach dem „Gießkannenprinzip“ verteilt werden

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„Mit dem zweiten Konjunkturpaket haben die politischen Entscheidungsträger in der aktuellen Situation angemessen und richtig reagiert. Umso wichtiger ist es jetzt, die Mittel ausgewogen zwischen Land und Kommunen zu verteilen. Nach dem Ziel des Konjunkturpakets geht es jetzt wirklich nicht darum, Landeshaushalte oder kommunale Kassen allgemein zu entlasten und zu sanieren, sondern gezielt Wirtschaft und Arbeitsmarkt zu stabilisieren und für die Zukunft zu rüsten.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Montag (26. Januar 2009) anlässlich eines Treffens mit kommunalen Vertretern und Mitgliedern des Landtags in Freiburg.

Nach der vom Bund vorgeschlagenen Verwaltungsvereinbarung, welche die Verteilung der Gelder regele, sollen vom Investitionsförderbetrag in Höhe von 10 Milliarden Euro mindestens 75 Prozent zur Finanzierung kommunalbezogener Investitionen eingesetzt werden. Dies gehe aber am Investitionsbedarf für Landesaufgaben wie beispielsweise Hochschulen, Forschung und Informationstechnologie vorbei. Gerade hier lägen gegenwärtig die Schlüsselthemen, die über die Zukunftsfähigkeit entschieden, so der Finanzminister.

Investitionsbedarf vor allem im Hochschulbereich

Allein im Hochschulbereich bestehe in Baden-Württemberg ein Investitionsbedarf von 4 Milliarden Euro. Hier könne man jeden Euro zusätzlich gut gebrauchen, um die Hochschullandschaft zu stärken. Konjunkturhilfen müssten untrennbar mit dem Thema der Zukunftsstärke des Landes verbunden werden. Was derzeit boome seien Bittbriefe von Bürgermeistern und Stadtkämmerern. Damit stiegen die Gefahren von politischen Gefälligkeiten und der Anwendung des „Gießkannenprinzips“, so Stächele.

Innovationsvorsprung Baden-Württembergs sichern

Minister Stächele mahnte dagegen Flexibilität durch landesspezifische Lösungen an. Der Innovationsvorsprung Baden-Württembergs müsse durch die Förderung von Universitäten, Fachhochschulen und Berufsakademien gesichert werden. „Insbesondere im schulischen Bereich plädiere ich für einen zusätzlichen Schub insbesondere zur Verbesserung der technischen Ausstattung von Berufsfach- und Gewerbeschulen, um die technologische Ausbildung von Fachkräften den heutigen Erfordernissen anzupassen. Länder und Kommunen müssen dagegen Aufgaben wie beispielsweise den Schulhausbau und die Verbesserungen im Bereich der Kinderbetreuung selbst als eigene oberste Pflichten begreifen. Dazu brauchen wir das Bundeskonjunkturpaket nicht“, betonte der Minister.

Umschichtungen zugunsten der Verkehrsinfrastruktur

Im Übrigen seien vernünftige Umschichtungen zugunsten der Verkehrsinfrastruktur notwendig. Schon jetzt seien nach dem Bundesverkehrswegeplan veranschlagte Maßnahmen um 10 bis 15 Prozent teuerer geworden. Die zur Verbesserung der Bundesstraßen im Land vorgesehenen 136 Millionen Euro seien in einem 50-Milliarden-Euro-Paket ein „Nasenwasser“. Das hier bestehende Defizit werde dadurch nicht einmal im Ansatz verringert. Da das Verkehrsaufkommen auch in Zukunft steigen werde, sei es unverantwortlich, die Menschen im Stau „stehenzulassen“. Den Vorwand des Bundesfinanzministers, dass die Länder nicht mehr umsetzen könnten, würde Baden-Württemberg mühelos widerlegen.

Konjunkturmaßnahmen zügig umsetzen

„Keiner darf vergessen, dass der Bund die „Wohltaten“ des Konjunkturpakets ausschließlich durch neue Schulden finanzieren wird. Weiterreichende Forderungen sind daher abzulehnen. Im Übrigen müssen wir die beschlossenen Konjunkturmaßnahmen jetzt konsequent und zügig umsetzen. Dann werden diese einen wichtigen Beitrag zu Stabilisierung der Wirtschaft und zum Erhalt von Arbeitsplätzen leisten,“ so Finanzminister Stächele abschließend.

Quelle:

Finanzministerium Baden-Württemberg

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