Steuern

Neue Rechtsprechung führt zur Überprüfung von einer Million Steuerbescheiden

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs bringt für viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Baden-Württemberg Rückerstattungen mit sich. Voraussetzung ist, dass sie außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht haben - insbesondere Krankheits- und Pflegekosten.

Nach der neuen Rechtsprechung hat sich die Berechnung der zumutbaren Belastung geändert. Die Steuerverwaltung prüft deshalb in den kommenden Monaten etwa eine Million Einkommensteuerbescheide, die vom September 2013 bis Mitte Juni 2017 erlassen wurden.

„Die geänderte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wird sich für viele Menschen im Land positiv auswirken auch rückwirkend“, sagte Finanzstaatssekretärin Gisela Splett am Samstag (1. September). „Alle sollen bekommen, was ihnen zusteht. Deshalb geht die Steuerverwaltung automatisch alle in Frage kommenden Einkommensteuerbescheide durch. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler müssen nicht selbst aktiv werden.“

Im Einkommensteuergesetz ist geregelt, dass zwangsläufig entstandene private Belastungen dann steuerlich geltend gemacht werden können, wenn sie für Steuerpflichtige im Vergleich zur überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen überdurchschnittlich hoch sind. Die nach dem Gesetz noch zumutbare und damit von jedem selbst zu tragende Belastung wird jedoch angerechnet und ist abhängig vom Gesamtbetrag der Einkünfte, der dafür in drei Stufen eingeteilt wird (Stufe 1: bis 15.340 Euro, Stufe 2: bis 51.130 Euro, Stufe 3: über 51.130 Euro). Je nach Familienstand und Zahl der Kinder wurde bislang ein bestimmter Prozentsatz vom Gesamtbetrag der Einkünfte angenommen (zwischen 1 und 7 Prozent). Nach der neuen Rechtsprechung wird dieser Prozentsatz nur noch auf den Teil der gesamten Einkünfte angewandt, der oberhalb des Stufengrenzwerts liegt. Damit sinkt insgesamt die zumutbare Belastung, was zu einer niedrigeren Einkommensteuer führt.

„Seit Mitte Juni 2017 wenden die Finanzämter die geänderte Rechtsprechung regulär bei allen Einkommensteuererklärungen an“, erläuterte die Staatssekretärin. „Die zurückliegenden Steuerbescheide werden nun nach und nach geprüft, das wird einige Monate dauern.“

Weitere Informationen

Mit seinem Urteil vom 19. Januar 2017 (Aktenzeichen VI R 75/14) wich der Bundesfinanzhof von der bis dahin üblichen Berechnung der zumutbaren Belastung ab. Die Entscheidung gilt über den Einzelfall hinaus.

Für die Prüfung zurückliegender Einkommensteuerbescheide mussten zunächst die technischen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden.

Weitere Meldungen

Eltern und Kinder turnen in einer Sporthalle in Berlin.
Sport

Mehr als 600 Millionen Euro für Sportvereine und -verbände

Naturschutzgebiet Wurzacher Ried
Naturschutz

Das Land kauft 2025 deutlich mehr Flächen für Natur- und Klimaschutz

Schloss Heidelberg
Schlösser und Gärten

Besuchszahlen bei den Staatlichen Schlösser und Gärten bleiben auf Rekordniveau

Kindergartenkind wird in von der Mutter begleitet.
Öffentlicher Dienst

Tarifabschluss im öffentlichen Dienst

Visualisierung vom Anbau der Frauenklinik am Universitätsklinikum Tübingen Ansicht West
Vermögen und Bau

Grundstein für den Anbau der Frauenklinik am Universitätsklinikum Tübingen gelegt

Smartphone
Steuer

Digitale Steuererklärung wird deutlich einfacher

PV-Anlage auf dem Landtag in Stuttgart
Photovoltaik

PV-Ziel bereits vorab erreicht

Spatenstich Elefantenwelt Wilhelma Visualisierung Innenbereich
Vermögen und Bau

Spatenstich für die neue Elefantenwelt in der Wilhelma

Gisela Splett mit Patenschaftsurkunde
Vermögen und Bau

Staatssekretärin Splett übernimmt Patenschaft für Kronenkranich in der Wilhelma

Finanzminister Danyal Bayaz steht vor dem Kunstgebäude am Schlossplatz in Stuttgart, im Hintergrund sind der Landtag und weitere Gebäudestrukturen zu sehen.
Rede

Finanzminister beim Neujahrsempfang der Amerikanischen Handelskammer in Deutschland

Finanzamt Symbolbild
Steuer

Finanzämter bearbeiten Steuererklärungen innerhalb von sieben Wochen

Leere Holzstühle in einem Klassenzimmer, unscharfe grüne Tafel im Hintergrund.
Haushalt

Arbeitsgruppe Lehrerstellen legt Abschlussbericht vor

Visualisierung Neubau HLRS III an der Universität Stuttgart
Vermögen und Bau

Grundstein für Neubau HLRS III an der Universität Stuttgart gelegt

Ein Mitarbeiter geht durch einen Büroraum.
Innovation

Neue Landesgesellschaft soll Start-ups stärken

Barocke Innenansicht der Pfarrkirche St. Magnus in Bad Schussenried: Blick vom Kirchenschiff auf Chor und Hochaltar mit reich verzierten Chorgestühlen, Kanzel, Deckenfresken und gelben Info-Punkten des digitalen 360°-Rundgangs.
Schlösser und Gärten

Neuer digitaler Rundgang durch Pfarrkirche St. Magnus Bad Schussenried