Steuern

„Weihnachtsfrieden“ der Steuerverwaltung in Baden-Württemberg

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In der Zeit vom 23. Dezember 2015 bis einschließlich 1. Januar 2016 verzichten die Finanzämter in Baden-Württemberg auf Maßnahmen, welche die Bürgerinnen und Bürger besonders belasten könnten. Vor allem Vollstreckungsmaßnahmen und Außenprüfungen sollen während der Zeit des sogenannten „Weihnachtsfriedens“ nicht durchgeführt werden.

„Der Weihnachtsfrieden ist eine gute Tradition bei uns im Land“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid am 15. Dezember 2015. „Er trägt zur Bürgerfreundlichkeit der Finanzverwaltung bei.“

Ausnahmen vom Weihnachtsfrieden gibt es nur dann, wenn im Einzelfall aus zwingenden Gründen - etwa wegen drohender Verjährung - eine Maßnahme doch getroffen werden muss. Zudem erstreckt sich der Weihnachtsfrieden nicht auf die Bekanntgabe von Steuerbescheiden. „Diese Regelung hat sich bewährt“, so Schmid, „denn so werden auch Steuererstattungen nicht verzögert.“

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