Hochbau

Baufreigabe für den 1. Bauabschnitt zur Sanierung des Werkhofs in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal

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Das Ministerium für Finanzen hat die Baufreigabe für den 1. Bauabschnitt zur Sanierung und für Ersatzbauten des Werkhofs in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal erteilt. Die Gesamtbaukosten belaufen sich auf rund 14 Millionen Euro.

„Bruchsal ist ein wichtiger Justizvollzugsstandort. Durch die Sanierung sowie die neuen Ersatzbauten für den Werkhof stärken wir ihn. Mit der baulichen Neustrukturierung schaffen wir optimale Voraussetzungen, um die Häftlinge erfolgreich auszubilden, zu fördern und zu resozialisieren“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann anlässlich der Baufreigabe.

Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf zeigte sich über die Baufreigabe sehr erfreut. „Ungeachtet der derzeit drängenden Belegungsfragen dürfen wir auch die Werkbetriebe in den Gefängnissen nicht vernachlässigen. Unser Ziel muss sein, allen arbeitsfähigen Gefangenen einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Denn die Erhaltung oder Einübung eines geregelten Arbeitslebens ist eine wesentliche Voraussetzung für eine gelungene Resozialisierung“, so Wolf.

Die bestehende Werkhalle Ost soll abgebrochen und durch einen viergeschossigen Neubau und einen neuen Anlieferhof ersetzt werden. Langfristig soll der Werkhof der Justizvollzugsanstalt Bruchsal durch Ersatzbauten neu strukturiert werden.

Weitere Informationen
Die Justizvollzugsanstalt Bruchsal gliedert sich in drei voneinander getrennte Bereiche: den denkmalgeschützten Haftbereich aus dem Jahr 1848, den in den 1960er Jahren erstellten Werkhof sowie die Offene Abteilung. Die Hauptanstalt in Bruchsal verfügt über rund 450 Haftplätze.

Die Gebäude des Werkhofs sind baulich sowie technisch sanierungsbedürftig und sollen schrittweise durch Neubauten ersetzt werden.

 

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