wohnen

Landesregierung beschließt zweites wohnungspolitisches Maßnahmenpaket

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Die Landesregierung hat ihr zweites wohnungspolitisches Maßnahmenpaket beschlossen. Ab dem 1. Juli 2015 werden in 44 Städten und Gemeinden des Landes Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren gedeckelt. Andernorts dürfen Mieten im selben Zeitraum um 20 Prozent erhöht werden. Zudem gilt in den 44 Städten und Gemeinden eine Verlängerung der allgemeinen Kündigungssperrfrist bei Umwandlungen von Wohnungen in Eigentumswohnungen von drei auf fünf Jahre.

„In einigen unserer Städte und Gemeinden ist Wohnraum knapp“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid am 10. Juni 2015 in Stuttgart. „Gleichzeitig sind die Mieten in den vergangenen Jahren mancherorts deutlich angestiegen. Wir tun alles dafür, dass sich die Menschen die Mieten in unserem Land noch leisten können.“

In der vorangegangenen Anhörung zum zweiten wohnungspolitischen Maßnahmenpaket hatten nahezu alle betroffenen Städte und Gemeinden Stellung genommen. Auch einige Kommunen, die nicht für die Absenkung der sogenannten Kappungsgrenze und die Verlängerung der Kündigungssperrfrist vorgesehen waren, gaben ein Votum ab. Auf Basis der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens wurden die Entwürfe der Rechtsverordnungen zur Kappungsgrenze und Kündigungssperrfrist geprüft und modifiziert. Die neuen Regelungen kommen nun in 44 Städten und Gemeinden zur Anwendung - ursprünglich waren 45 vorgesehen.

„In einem attraktiven Bundesland wie Baden-Württemberg, in dem viele Menschen arbeiten und leben, ist die Wohnungspolitik besonders wichtig“, sagte der Minister. „Mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, den Bestand an Wohnungen zu sichern und die Mieten bezahlbar zu halten - das sind die drei Säulen unserer Wohnungspolitik.“ Neben der Wohnraumförderung habe die Landesregierung die beiden wohnungspolitischen Maßnahmenpakete geschnürt.

Mit dem ersten wohnungspolitischen Maßnahmenpaket haben Kommunen seit 2013 die Möglichkeit, die Wohnungsmärkte sozialer zu gestalten. Bei Wohnungsmangel können sie ein Zweckentfremdungsverbot erlassen, so dass Wohnungen nur mit Genehmigung der Gemeinde in andere Zwecke überführt werden können. Zum anderen wurde eine Umwandlungsverordnung erlassen. Sie ist der rechtliche Rahmen, damit Gemeinden bei Umwandlungsspekulationen der Verdrängung von Mietern entgegen wirken können.

Schmid wies darauf hin, dass auch die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg umgesetzt werde. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt dürfen Mieten bei Wiedervermietungen dann die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch höchstens zehn Prozent übersteigen. Insgesamt 68 Städte und Gemeinden hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft als mögliche Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt identifiziert, in denen die Mietpreisbremse zum Tragen kommen soll. Bis zum 10. August haben Städte und Gemeinden noch Gelegenheit, zum Entwurf der Rechtsverordnung zur Umsetzung der Mietpreisbremse Stellung zu nehmen.

Weitere Informationen:
Die Absenkung der Kappungsgrenze sowie die Verlängerung der allgemeinen Kündigungssperrfrist bei Wohnungsumwandlungen in Eigentumswohnungen kommen in folgenden Städten und Gemeinden zur Anwendung:

  • Altbach      
  • Asperg, Stadt      
  • Bad Krozingen, Stadt      
  • Bad Säckingen, Stadt      
  • Baienfurt      
  • Denzlingen      
  • Dossenheim      
  • Edingen-Neckarhausen      
  • Emmendingen, Stadt      
  • Eppelheim, Stadt      
  • Fellbach, Stadt      
  • Freiberg am Neckar, Stadt      
  • Freiburg im Breisgau (Stadtkreis)      
  • Friedrichshafen, Stadt      
  • Grenzach-Wyhlen    
  • Heidelberg, Stadt (Stadtkreis)      
  • Heilbronn, Stadt (Stadtkreis)      
  • Karlsruhe, Stadt (Stadtkreis)      
  • Kirchentellinsfurt      
  • Konstanz, Universitätsstadt      
  • Leimen, Stadt      
  • Lörrach, Stadt      
  • March      
  • Merzhausen      
  • Möglingen      
  • Neckarsulm, Stadt      
  • Offenburg, Stadt      
  • Radolfzell am Bodensee, Stadt      
  • Rastatt, Stadt      
  • Ravensburg, Stadt 
  • Reutlingen, Stadt      
  • Rheinfelden (Baden), Stadt      
  • Rheinstetten, Stadt      
  • Rielasingen-Worblingen      
  • Singen (Hohentwiel), Stadt      
  • Steinen      
  • Stuttgart, Landeshauptstadt (Stadtkreis)      
  • Tübingen, Universitätsstadt      
  • Ulm, Universitätsstadt (Stadtkreis)      
  • Umkirch      
  • Waldkirch, Stadt      
  • Weil am Rhein, Stadt      
  • Weingarten, Stadt      
  • Wendlingen am Neckar, Stadt

Weitere Meldungen

Green Bond BW
Green Bond BW

Fünfter Green Bond: Land steigert Volumen erneut

Porträt von Diana Marquardt, neue Amtsleiterin des Amts Ulm von Vermögen und Bau Baden-Württemberg (links), und Simon Schneider, neuer Amtsleiter des Staatlichen Hochbauamts Ulm im Bundesbau Baden-Württemberg (rechts), aufgenommen in Ulm.
Personal

Neue Leitungen bei Vermögen und Bau Ulm und beim Staatlichen Hochbauamt Ulm

Podcast

Was muss sich in der Steuerverwaltung ändern, Florian Köbler?

Außenansicht Polizeireviers in Horb am Neckar
Vermögen und Bau

Feierliche Übergabe des Polizeireviers in Horb am Neckar

Baubeginn Visualisierung des Stalls Domäne Hochburg
Vermögen und Bau

Neuer Milch- und Jungviehstall für die Staatsdomäne Hochburg Emmendingen

Screenshot vom Digitaler Geschäftsbericht 2024 der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg
Digitaler Geschäftsbericht

Geschäftsbericht 2024 von Vermögen und Bau Baden-Württemberg ist online

Ökostrom Photovoltaikanlage

Land bei Strombeschaffung für 2025 Spitze im Bundesvergleich

Oberfinanzpräsident Bernd Kraft (links) und Finanzstaatsekretärin Gisela Splett (rechts)
Steuern

Bilanz der Steuerverwaltung 2024: Erfolgreiches Vorgehen gegen Steuerbetrug

Finanzamtsgebäude Balingen
Amtsleiterwechsel

Neue Leiterin des Finanzamts Balingen

Visualisierung des fünften Bauabschnitt der Sanierung des Bildungs- und Beratungszentrums für Hörgeschädigte
Vermögen und Bau

Sanierung des Bildungs- und Beratungszentrums für Hörgeschädigte

Podcast

Wie retten wir das Vertrauen in Politik und Staat, Hendrik Wieduwilt?

Luftaufnahme des neuen Büro- und Laborgebäudes der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) in Karlsruhe mit begrünten Dachflächen und Photovoltaikanlagen, umgeben von weiteren Bürogebäuden und Grünflächen.
Hochbau

Neues Büro- und Laborgebäude für die Landesanstalt für Umwelt

Leere Holzstühle in einem Klassenzimmer, unscharfe grüne Tafel im Hintergrund.
Haushalt

Lehrerstellen falsch ausgewiesen

Eröffnung der Amur-Tiger-Anlage
Vermögen und Bau

Eröffnung der neuen Anlage für Amur-Tiger in der Wilhelma

Grundsteinlegung Ersatzbau Chemie Hochschule Reutlingen Außenperspektive
Vermögen und Bau

Grundstein für den Neubau Chemie der Hochschule Reutlingen gelegt