Land und Kommunen haben sich auf eine gemeinsame Empfehlung an den Landtag geeinigt. Für den Haushalt 2022 ist ein Maßnahmenpaket von gut 170 Millionen Euro vorgesehen, darunter: Mehr Mittel für den Ausbau von Kleinkind- und Ganztagsbetreuung sowie für die Verwaltungsdigitalisierung.
Land und Kommunen haben sich auf eine gemeinsame Empfehlung an den Landtag für den Haushalt 2022 geeinigt. Die Empfehlung sieht ein Maßnahmenpaket von gut 170 Millionen Euro vor.
Finanzminister Dr. Bayaz sagt zu den Ergebnissen: "Land und Kommunen ziehen an einem Strang, das ist das Entscheidende. Wir sind mitten in der vierten Welle der Pandemie und unsere Spielräume sind begrenzt. Die Kommunen akzeptieren das und dafür bin ich ihnen dankbar. Trotzdem wollen wir mit den Kommunen in die Digitalisierung der Verwaltung in den Kommunen, in gute Betreuung in Kitas und Grundschulen und in die Integration vor Ort investieren. Ein wichtiges Paket in schwierigen Zeiten."
Land und Kommunen gehen wichtige Zukunftsaufgaben gemeinsam an
Staatsminister und Chef der Staatskanzlei Dr. Florian Stegmann: „Die Corona-Pandemie stellt Land und Kommunen gleichermaßen vor gewaltige Herausforderungen – das gilt sowohl für die finanziellen als auch für die gesellschaftlichen Folgekosten. Umso wichtiger ist es, dass wir in gemeinsamer Verantwortung wichtige Zukunftsaufgaben angehen. Ein Schlüsselprojekt der kommenden Jahre ist eine agile moderne Verwaltung, die Bürgern und Unternehmen eine verlässliche Daseinsvorsorge bietet und niedrigschwellige, unbürokratische Angebote macht.“
Staatssekretär Julian Württenberger: „Für die Zukunft unseres Landes gilt: wir müssen an einem Strang ziehen. Dies ist uns gelungen und so haben wir erneut in schwierigen Zeiten für unsere Kommunen gute Lösungen gefunden – gerade auch im Hinblick auf die gemeinsame Herausforderung der Verwaltungsdigitalisierung, was mich ganz besonders freut. Denn der digitale Fortschritt ist in unserer Zeit wichtiger denn je.“
Präsident des Gemeindetages Baden-Württemberg Steffen Jäger:„In gegenseitiger Verantwortung haben wir uns mit dem Land zusammengefunden. Ein großes Paket war nicht möglich, aber die Stärkung der Verwaltungsdigitalisierung, die Vereinbarungen zur frühkindlichen Bildung und für die Ganztagsgrundschule sind gute Ergebnisse. Wichtig war mir auch, dass die Themen „Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule“, „Schulträgerschaft im 21. Jahrhundert“ und „Leitungszeit in der Kita“ für den Doppelhaushalt 2023/2024 konkret verhandelt werden. Denn ohne eine verlässliche Finanzierung werden diese Zukunftsaufgaben nicht zu bewältigen sein.“
Pakt für Integration wird auch 2022 fortgeführt
Präsident des Städtetages Baden-Württemberg Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz: „Wir hatten konstruktive Beratungen, die für diesen Haushalt des Übergangs nicht alle strukturell bedeutenden Fragen behandeln konnten. Dass wir uns nicht in allen Punkten verständigen würden, war angesichts der Corona-bedingt schwierigen Haushaltslage abzusehen. Dennoch haben wir ein gemeinsames Paket geschnürt, das wichtige Themen wie die Verwaltungsdigitalisierung und die Schulbetreuung umfasst. Für uns ist es zwingend, dass wir frühzeitig in die Gespräche zum Doppelhaushalt 23/24 einsteigen und die großen Zukunftsthemen gemeinsam angehen: Klimaschutz und Klimafolgenanpassung, Ganztagsschule, Kita-Ausbau.“
Präsident des Landkreistages Baden-Württemberg Landrat Joachim Walter: „Land und Kommunen haben ihre Finanzverhandlungen vertrauensvoll und schnell zu einem Abschluss gebracht. Dies ist ein starkes Signal. Denn es geht darum, alle Kräfte auf eine gelingende Pandemiebekämpfung zu konzentrieren. Wichtig ist aber auch, dass man sich vereinbart hat, im nächsten Doppelhaushalt 2023/24 grundlegende Zukunftsfragen anzugehen. Dazu gehören die Stärkung der Krankenhäuser, die aufgabenentsprechende Personalausstattung der unteren Verwaltungsebene und im Bildungsbereich zum Beispiel eine gute Unterstützung für junge Menschen mit Behinderungen.“
Die Empfehlung im Überblick
- Der Pakt für Integration wird auch im Jahr 2022 fortgeführt. Dafür stellt das Land weitere 15,5 Millionen Euro bereit. Damit werden Integrationsmaßnahmen in den Kommunen unterstützt.
- Unterstützung der Verwaltungsdigitalisierung in den Kommunen mit 41,5 Millionen Euro, damit Verwaltungsdienstleistungen auch online angeboten werden können.
- Für zusätzliche Stellen bei den unteren Naturschutz- und Landwirtschaftsbehörden stellt das Land 6,9 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Maßnahme gehört zur Umsetzung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes und waren Teil der Vereinbarung zwischen Naturschutz, Landwirtschaft und Land in Reaktion auf das Volksbegehren "Rettet die Biene".
- Für die Ganztags- und Nachmittagsbetreuung an Grundschulen und allgemeinbildenden Schulen erhöht das Land seine Zuschüsse durch die Anpassung der Personalkostensätze in Höhe von 39 Millionen Euro.
- Förderung der Digitalisierung in den kommunalen Krankenhäusern mit 5 Millionen Euro.
- Erhöhung der Mittel für den Betrieb und den Unterhalt von Landesstraßen um weitere 3 Millionen Euro auf insgesamt 82,8 Millionen Euro.
- Stärkung des juristischen Dienstes in den Landratsämtern ab dem Jahr 2022 in drei Jahresstufen mit einem Mittelzuwachs im ersten Jahr von rund 700.000 Euro
Außerdem wird das Land die Kommunen beim Ausbau der Kitas unterstützen, sollte der Bund weiterhin keine konkreten Förderzusagen machen. Dann wird das Land in finanzielle Vorleistung gehen, um zumindest die aus dem letzten Förderprogramm der Bundesregierung für den Ausbau der Kleinkindbetreuung noch nicht beschiedenen Anträge im Umfang von 66 Millionen Euro bewilligen zu können. Dafür wird das Land im Bedarfsfall Mittel aus der Rücklage für Haushaltsrisiken in Höhe von 70 Millionen Euro zur Verfügung stellen.
Das Land sichert den Kommunen ebenfalls eine Ko-Finanzierung von Bundesmittel für den Ausbau des Ganztagesangebots an Grundschulen zu.
Das Land hat in seiner Rücklage Mittel für einen Corona-Rettungsschirm für Krankenhäuser in Höhe von 240 Millionen Euro hinterlegt. Land und Kommunen haben vereinbart, dass auch kommunale Krankenhäuser Mittel aus diesem Rettungsschirm erhalten können, falls nicht alle Gelder abgerufen werden.
Die Kommunen werden sich zudem mit 6 Millionen Euro zusätzlich am Solidaritätsfonds "Aufbauhilfe 2021" beteiligen, mit dem der Wiederaufbau in den von der Flutkatastrophe im Sommer betroffenen Gebieten unterstützt wird. Baden-Württemberg zahlt 30 Millionen pro Jahr in den Fonds ein. Davon trägt das Land rund 17 Millionen Euro und die Kommunen rund 13 Millionen Euro.