„Die bisher gängigen Vergütungsstrukturen im Finanzsektor sind stark an kurzfristigen Kriterien ausgerichtet. Sie belohnen einseitig kurzfristigen Erfolg, ohne Misserfolg ausreichend zu sanktionieren. Eine solche Vergütungspolitik setzt Fehlanreize und führt dazu, dass die Finanzmarktakteure übermäßige Risiken eingehen. Um diesen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken, hat der Bundesrat dem Gesetz zu den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen zugestimmt. Mit der Gesetzesänderung sollen die Vergütungen von Geschäftsleitern und Mitarbeitern bei Banken sowie zusätzlich Aufsichtsräten im Versicherungsbereich neuen Regeln unterworfen werden. Betroffen sind insbesondere diejenigen, die hohe Risiken eingehen können. Das ist sachgerecht." Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Freitag (9. Juli 2010) anlässlich der Beschlussfassung des Bundesrates.
Die Vergütungen müssten künftig stärker auf den langfristigen Erfolg des Unternehmens ausgerichtet sein und eingegangene Risiken angemessen berücksichtigen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht werde durch das Gesetz stärkere Eingriffsrechte erhalten, um im Einzelfall beispielsweise die Auszahlung von Bonuszahlungen zu untersagen oder auf einen bestimmten Anteil des Jahresergebnisses zu beschränken, so Stächele abschließend.
Quelle:
Finanzministerium Baden-Württemberg