Bundesrat

Vier Länder fordern gesetzliche Sonderregelung zur Verjährung bei Cum-Ex-Geschäften

Das Gebäude des Bundesrats / Foto: Bundesrat

Durch die übliche 10-Jahres-Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung könnte der Staat im Zusammenhang mit so genannten Cum-Ex-Geschäften Milliarden Euro verlieren. Deshalb fordern die Länder Bremen, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Hamburg die Bundesregierung auf, für diese Fälle von besonders dreistem Steuerbetrug eine gesetzliche Sonderregelung im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 aufzunehmen. Das Ziel: Auch für steuerlich verjährte Fälle sollen die Täter die ergaunerten Milliarden zurückzahlen müssen.

Bremens Finanzsenator Dietmar Strehl betont: „Es wäre unerträglich, wenn wir tatenlos hinnehmen, dass die Betrüger das Geld behalten können. Der Staat muss alles Erdenkliche tun, um die erschwindelten Milliarden zurückzubekommen. Die Cum-Ex-Geschäfte zeugen von einer enormen kriminellen Energie. Ein groß angelegter Steuerbetrug, der neben strafrechtlichen auch finanzielle Folgen haben muss. Nur weil mehr als zehn Jahre vergangen sind, darf es kein „schutzbedürftiges Vertrauen“ der Täter geben, dass sie ihre auf Betrug basierenden Milliardengewinne behalten können. Wir brauchen hierfür eine Sonderregelung. Ich hoffe, dass es für unseren Antrag in der morgigen Sitzung des Finanzausschusses des Bundesrates eine Mehrheit gibt. Die schwere der Vergehen rechtfertigt eine Einziehung von verjährten Steuern – auch rückwirkend.“

Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann sagt: „Bei Steuerbetrug darf es kein Pardon geben. Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäfte haben enorme Schäden verursacht. Es kann nicht sein, dass die Allgemeinheit darauf sitzen bleibt. Wir tun alles, um die Verursacher zur Rechenschaft zu ziehen.“

Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold: „Angesichts der drohenden Verjährung besteht jetzt dringender Handlungsbedarf. Verfallsdaten für Steuerbetrug sind nicht hinzunehmen. Der Staat muss darauf achten, dass die zu zahlenden Steuern auch tatsächlich eingenommen werden.“

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