Naturschutzflächen
Das Land ist Eigentümer von rund 16.000 naturschutzwichtigen Grundstücken mit über 15.000 Hektar Fläche. Regelmäßig kommen weitere Flächen hinzu, um Natur- und Klimaschutz langfristig zu sichern.
Im Jahr 2025 hat das Land rund 183 Hektar natur- und klimaschutzwichtige Grundstücke erworben. Dafür hat es knapp 4 Millionen Euro investiert. Finanziert wurde der Erwerb überwiegend aus Landesmitteln und aus Mitteln der Stiftung Naturschutzfonds. Von den erworbenen Flächen sind über 43,8 Hektar Moore.
Moorschutz
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Erwerb von Moorflächen. Von den 2025 gekauften Flächen waren über 43,8 Hektar Moore. Moore sind wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen und leisten gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz, da sie Kohlenstoff speichern.
Moore zählen zu den wichtigsten natürlichen Kohlenstoffspeichern. Gleichzeitig bieten sie seltenen Tier- und Pflanzenarten wertvolle Lebensräume. Kauft das Land naturschutzwichtige und klimaschutzrelevante Flächen, kann es selbst über deren Bewirtschaftung entscheiden. Es schafft dadurch die Voraussetzung für die Weiterentwicklung von Gebieten im Sinne des Naturschutzes und sichert wichtige Teile des baden-württembergischen Naturerbes
Auf landeseigenen Moorflächen können gezielt Maßnahmen zum Natur- und Klimaschutz umgesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise Wiedervernässungen, die Entwicklung neuer Biotope oder die Reduzierung von Nährstoffeinträgen.
Im Rahmen der Moorschutzkonzeption des Landes werden seit 2014 zahlreiche Maßnahmen zum Schutz von Hoch- und Niedermooren umgesetzt. Dazu gehören Wiedervernässungen, Pflegemaßnahmen und die Unterstützung moorangepasster Nutzungen.
Ja. Insgesamt werden rund 43 Hektar landeseigene Flächen mit Moorböden derzeit ackerbaulich genutzt. Diese Flächen wurden fachlich bewertet und schrittweise für Naturschutzmaßnahmen eingeordnet.
Auf rund 22 Hektar sollen gemeinsam mit den Pächterinnen und Pächtern Lösungen für eine Umwandlung in Grünland gefunden werden. Auf weiteren 21 Hektar ist zusätzlich eine Wiedervernässung vorgesehen.
Staatsdomänen
Eine Staatsdomäne ist ein größerer landwirtschaftlicher Besitz. Sie werden entweder verpachtet oder von Landeseinrichtungen selbst genutzt.
Das Land besitzt insgesamt 55 Staatsdomänen. Davon liegen 22 im badischen und 33 im württembergischen Landesteil.
Die Gesamtfläche aller Staatsdomänen beträgt rund 5.600 Hektar. Die einzelnen Domänen unterscheiden sich dabei deutlich in ihrer Größe und reichen von etwa 6 bis 300 Hektar.
Ja. 26 Staatsdomänen sind an landwirtschaftliche Betriebe verpachtet. Die Betriebe sind verpflichtet, die Flächen ordnungsgemäß und unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte zu bewirtschaften.
Auf den Domänen werden unter anderem Biotopvernetzungsmaßnahmen umgesetzt. Durch langfristige Pachtverträge werden zugleich landwirtschaftliche Betriebe in Baden-Württemberg gestärkt.
29 Domänen werden von Landeseinrichtungen genutzt. Die Aufgaben reichen von universitärer Forschungsarbeit zu standortgerechter und umweltschonender landwirtschaftlicher Wirtschaftsweise über Justizvollzugseinrichtungen bis hin zu einer Krankenstation für Tiere der Wilhelma.
Landwirtschaftliche Flächen (Streubesitz)
Das Land besitzt über 15.650 Hektar landwirtschaftlich genutzte Grundstücke.
Die Flächen werden grundsätzlich an landwirtschaftliche Betriebe verpachtet. Bei neuen Pachtverträgen werden ökologisch wirtschaftende Betriebe bevorzugt berücksichtigt.
Die Flächen werden unterschiedlich genutzt, beispielsweise als Acker, Grünland, Obstbau-, Garten- oder Rebland.
Bei der Bewirtschaftung wird großer Wert auf Natur- und Umweltschutz gelegt. Besonders in Schutzgebieten müssen ökologische Anforderungen berücksichtigt werden.
Mit der Verpachtung unterstützt das Land die Landwirtschaft in Baden-Württemberg und leistet einen Beitrag zur regionalen Lebensmittelproduktion.
Grünflächenpflege
Das Land ist Eigentümer von rund 1.550 Hektar Grünflächen mit etwa 80.000 Bäumen. Dazu gehören beispielsweise Parks, Gartenanlagen sowie Grün- und Wiesenflächen an Verwaltungsgebäuden.
Geeignete Rasenflächen werden schrittweise in Blühwiesen umgewandelt, um die Artenvielfalt zu fördern und ökologisch wertvolle Lebensräume zu schaffen. Damit soll das Ziel des aktuellen Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg erreicht werden.
Das Naturschutzgesetz sieht vor, mindestens ein Fünftel der gemähten landeseigenen Grünflächen als ökologisch hochwertige Blühflächen und naturschutzfachlich wertvolle Lebensräume gepflegt werden sollen.
Die Flächen werden extensiver gepflegt und seltener gemäht. Dadurch können sich mehr heimische Pflanzenarten entwickeln und Lebensräume für Insekten entstehen.
Im Schlossgarten Schwetzingen werden historische Gartendenkmalpflege und Naturschutz miteinander verbunden. Dort wachsen artenreiche Blühwiesen mit bis zu 40 verschiedenen Pflanzenarten. Zum Beispiel Wiesenflockenblume, Margerite, Rotklee und Goldhafer. Wo früher Rasenflächen in kurzen Abständen gemäht wurden, wird das Gras nun nur noch zwei Mal im Jahr geschnitten. Pestizide, Herbizide und Torfprodukte werden nicht verwendet.
Ja. Rund um den Landtag und das Neue Schloss in Stuttgart wurden Flächen in naturnahe Blühwiesen umgewandelt, m die Biodiversität zu erhöhen und die Pflegeintensität zu verringern. Dabei wurde das historisch gewachsene Parkbild berücksichtigt.














