Vorsteherwechsel beim Finanzamt Lörrach

„Der Wirtschaftsstandort Deutschland ist durch Steuersenkungen in anderen EU-Mitgliedsstaaten ins Hintertreffen geraten und findet sich gegenwärtig auf den hinteren Plätzen in der Europäischen Union wieder. Mit der am Freitag endgültig beschlossenen Unternehmensteuerreform wird nun die Belastung der thesaurierten Gewinne der Kapitalgesellschaften von derzeit fast 39 Prozent auf gut 29 Prozent abgesenkt. Dies ist von großer Bedeutung für die Kapitalgesellschaften, die sich im internationalen Wettbewerb bewähren müssen.“ Dies sagte Finanzstaatssekretär Gundolf Fleischer am Montag (9. Juli 2007) in Lörrach anlässlich der Amtseinführung von Regierungsdirektor Klaus-Thomas Teufel als neuer Vorsteher beim Finanzamt Lörrach.

Fleischer begrüßte, dass die Steuerbelastung der Personengesellschaften, die im internationalen Wettbewerb stehen, ebenfalls gesenkt wird. Diesen wird nach dem neuen Gesetz die Anwendung der niedrigen Steuerbelastung der Kapitalgesellschaft auf nicht entnommene Gewinne ermöglicht. Für kleine und mittlere Personenunternehmen, deren individuelle Steuerbelastung bereits heute regelmäßig niedriger ist, verbessert sich die so genannte Ansparabschreibung. Darüber hinaus hat die neue Gewerbesteueranrechnung auf die Einkommensteuer eine erhebliche Entlastungswirkung gerade für Personenunternehmen. Bei Hebesätzen bis zu 400 Prozent wird die Gewerbesteuer voll auf die Einkommensteuer angerechnet.

„Neben der Unternehmensteuer spielt derzeit auch die Erbschaftsteuer eine wichtige Rolle in der steuerpolitischen Diskussion“, so der Staatssekretär. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen alle Vermögensgegenstände mit einem Wert, der sich am Verkehrswert orientiert, angesetzt werden. „Baden-Württemberg strebt dabei eine aufkommensneutrale Reform der Erbschaftsteuer an. Das aus höheren Wertansätzen resultierende Mehraufkommen soll im Interesse des Gemeinwohls zum Teil durch Verschonungsregelungen wieder zurückgegeben werden. Wir hoffen, dass die Reform noch in diesem Jahr verabschiedet werden kann“, betonte der Staatssekretär.

Zuletzt wies der Finanzstaatssekretär auf das Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements hin, das letzte Woche im Bundestag beschlossen worden ist. Fleischer: „Mit diesem Gesetz soll der stetig wachsenden Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements auch in steuerlicher Hinsicht Rechnung getragen werden.“ Es beinhaltet unter anderem Verbesserungen beim Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, die Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 1 848 Euro auf 2 100 Euro, eine neu eingeführte steuerfreie Aufwandspauschale für sämtliche gemeinnützige Tätigkeiten in Höhe von 500 Euro sowie die Anhebung des Höchstbetrags für die Kapitalausstattung von Stiftungen von derzeit 307 000 Euro auf 1 Million Euro. „Diese Verbesserungen sind gerade für Baden-Württemberg von großer Bedeutung, da hier besonders viele Bürgerinnen und Bürger sich ehrenamtlich engagieren oder gemeinnützige Stiftungen errichten“, sagte Finanzstaatssekretär Gundolf Fleischer abschließend.

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Finanzamt Lörrach:

Das Finanzamt Lörrach gehört mit seinen 294 Beschäftigten und einer Betriebsprüfungshauptstelle zu den großen Finanzämtern in Baden-Württemberg. Der Amtsbezirk umfasst ein Gebiet mit 29 Gemeinden und rund 211 000 Einwohnern. Der Finanzamtsbezirk grenzt im Süden an die Schweiz, im Westen an Frankreich. Dies wirkt sich auch auf die Besteuerung aus. So leben zirka 16 500 Arbeitnehmer im Finanzamtsbereich, die einer Tätigkeit in der Schweiz nachgehen. Umgekehrt arbeiten ungefähr 2 000 Personen, die im Elsass wohnen, bei Arbeitgebern im Amtsbezirk des Finanzamts. Das Steueraufkommen betrug im Jahr 2006 647 Millionen Euro.

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Leitender Regierungsdirektor Otto Geiger:

Otto Geiger wurde 1942 in Frankenthal in der Pfalz geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Mainz und Freiburg trat er nach dem zweiten juristischem Staatsexamen 1973 beim Finanzamt Freiburg I in den Dienst der Steuerverwaltung des Landes ein. Von 1974 bis 1976 war er dort als Sachgebietsleiter tätig. 1976 wechselte er zur damaligen Oberfinanzdirektion Freiburg und wurde dort persönlicher Referent des Oberfinanzpräsidenten und Leiter des Präsidialbüros. Nach Tätigkeiten in verschiedenen Funktionen bei der Oberfinanzdirektion wurde Otto Geiger im Juli 1995 an das Finanzamt Lörrach versetzt und zum Vorsteher dieses Amtes bestellt, das er bis zum Eintritt in den Ruhestand im Dezember 2006 leitete. Otto Geiger hat sich insbesondere um das internationale Steuerrecht verdient gemacht. Er hat unter anderem bei der Erarbeitung des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens mitgearbeitet.

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Regierungsdirektor Klaus-Thomas Teufel:

Klaus-Thomas Teufel wurde 1953 in Saarbrücken geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg trat er nach dem zweiten juristischen Staatsexamen 1981 beim Finanzamt Offenburg in die Steuerverwaltung des Landes ein. 1987 wurde er ständiger Vertreter des Vorstehers beim Finanzamt Lahr. In den Jahren 1990 bis 1992 war er im Rahmen der Aufbauhilfe für Sachsen bei verschiedenen Finanzämtern, zuletzt als Vorsteher des sächsischen Finanzamts Riesa tätig. 1993 erfolgte die Versetzung zum Finanzamt Offenburg als ständiger Vertreter des Vorstehers. Im Mai 2004 wurde Klaus-Thomas Teufel zur Oberfinanzdirektion Karlsruhe abgeordnet. Dort leitete er ein Team, das die Zusammenlegung der Finanzämter im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform organisierte. Die hier geleistete Arbeit trug in erheblichem Maße zur erfolgreichen Umsetzung der Verwaltungsreform im Bereich der Steuerverwaltung bei. Mit Wirkung vom 2. April 2007 wurde Klaus-Thomas Teufel an das Finanzamt Lörrach versetzt und zum Vorsteher dieses Amtes bestellt.

Quelle:

Finanzministerium

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