Der Ministerrat hat gestern der Veräußerung der Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH an die Bietergemeinschaft Favorite zugestimmt. Mitglieder der Bietergemeinschaft Favorite sind die Ungeheuer + Ulmer KG GmbH & Co, Herausgeber der Ludwigsburger Kreiszeitung, die Druck & Medien Heilbronn GmbH, Herausgeber der Heilbronner Stimme, und die DiesbachMedien GmbH, Herausgeber der Weinheimer Nachrichten und der Odenwälder Zeitung. Die Bietergemeinschaft hat sich in einem europaweiten Wettbewerb gegen ursprünglich 13 Mitbewerber durchgesetzt. Dies teilte Finanzstaatssekretär Gundolf Fleischer am Mittwoch (27. Juni 2007) in Stuttgart mit.
„Das Konzept der Bietergemeinschaft entspricht in vollem Umfang den Zielsetzungen der Landesregierung. Der Kaufvertrag basiert auf einer Fortführung auch der redaktionellen Teile des Staatsanzeigers. Dabei werden die verlegerischen Kompetenzen der Bietergemeinschaft zum Ausbau der Geschäftsfelder des Staatsanzeigers eingesetzt werden“, so der Staatssekretär. Darüber hinaus werden die Erwerber den Standort für fünf Jahre garantieren und für den gleichen Zeitraum auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten.
„Die Verhandlungen waren stets von Fairness und gegenseitigem Vertrauen geprägt. Der Erwerber bietet aus Sicht des Landes die beste Gewähr für eine erfolgreiche Fortsetzung der Tätigkeit des Staatsanzeiger-Verlags“, betonte Finanzstaatssekretär Fleischer.
Die Verlagsgemeinschaft Favorite sieht im Erwerb des Staatsanzeiger-Verlages ein vielversprechendes zusätzliches Geschäftsfeld zu den Aktivitäten der drei eigenständigen Regionalverlage. „Die bwWoche als landespolitische Wochenzeitung ist eine ideale Ergänzung zu unseren drei regionalen Tageszeitungen in Weinheim, Ludwigsburg und Heilbronn“, so Tilmann Distelbarth, Verleger der Heilbronner Stimme. Die Weiterentwicklung des Staatsanzeiger-Verlages als Dienstleister für das Land Baden-Württemberg sowie weitere Behörden und Kommunen insbesondere auch im Bereich Online sei zudem eine reizvolle Aufgabe.
Für die Veräußerung des Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH ist die Zustimmung des Landtags erforderlich. Das Finanzministerium wird diese umgehend beantragen.
Quelle:
Finanzministerium