„Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Sportwettenmonopol haben die Bundesländer beschlossen, am staatlichen Wettmonopol festzuhalten und den verfassungsrechtlichen Vorgaben durch einen neuen Staatsvertrag Rechnung zu tragen. Baden-Württemberg setzt sich für Regelungen ein, die dem Geist der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung gerecht werden und damit konsequent am Ziel der Suchtbekämpfung ausgerichtet sind. Deshalb ist eine strikte ordnungsrechtliche Zielsetzung hinsichtlich Werbung, Marketing, Vertrieb, Jugend- und Spielerschutz notwendig.“ Dies erklärte Finanzminister Gerhard Stratthaus am Freitag (13. Oktober 2006) in Stuttgart.
Baden-Württemberg setze sich daher auf Länderebene insbesondere für differenzierte Regelungen je nach Gefährdungspotenzial der verschiedenen Glücksspiele ein, betonte Stratthaus. Experten gingen bei Spielbanken und Sportwetten von einem erheblich größeren Suchpotenzial aus als beispielsweise beim Zahlenlotto. Deshalb sei ein Verbot des Internetvertriebs bei Spielbanken und Sportwetten sowie bei Lotterien mit schnellem Gewinnentscheid wie KENO und Quicky notwendig. Im Bereich der Sportwetten solle die Banden- und Trikotwerbung verboten werden. Der Internetvertrieb des Zahlenlottos, das allenfalls ein geringes Suchtpotenzial aufweise, solle jedoch weiterhin zugelassen werden. Dies gelte ebenso für den Internetvertrieb im Bereich der Klassenlotterien. Auch ein Verbot der Direktmailings, das heißt der postalischen Zusendung von Spielangeboten, lehne die Landesregierung ab. Selbstverständlich seien bei den Direktmailings die allgemeinen Werbebeschränkungen des zukünftigen Staatsvertrages einzuhalten. Die Werbung müsse sich deshalb auf Information und Aufklärung beschränken.
„Unsere Vorschläge haben die anderen Länder nachdenklich gestimmt und ich bin zuversichtlich, dass es zu entsprechenden Regelungen kommen wird. Damit wäre der Fortbestand der Klassenlotterien gesichert. Ich gehe davon aus, dass auch die Fernsehshows wie Aktion Mensch, Goldene 1 und die Shows der Klassenlotterien sowie die Übertragung der öffentlichen Ziehungen erhalten bleiben“, erläuterte der Minister.
„Demgegenüber hätte das ursprünglich vorgesehene vollständige Verbot des Vertriebs über das Internet und des Direktmailings nicht nur das Ende der privaten Spielvermittler, sondern auch das Ende der Klassenlotterien sowie deren Lotterieeinnehmer zur Folge. Denn für die Klassenlotterien bliebe kein Vertriebsweg mehr. Das wäre im Hinblick auf die verfassungsrechtlich gewährleistete Berufsfreiheit nicht unproblematisch. Hier muss jetzt nachgebessert werden, um überzogene Restriktionen zu vermeiden und zu differenzierten und sachgerechten Regelungen zu kommen“, sagte Finanzminister Gerhard Stratthaus abschließend.
Quelle:
Finanzministerium