„Die leistungsfeindliche Ausgestaltung des Länderfinanzausgleichs ist schon seit längerem Gegenstand der politischen Diskussion. Um so wichtiger war es, die volkswirtschaftlichen Auswirkungen des Ausgleichsystems wissenschaftlich systematisch durch einen renommierten Lehrstuhl aufbereiten zu lassen. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Wirtschaftswachstum in Deutschland ohne den Länderfinanzausgleich in seiner derzeitigen Form pro Jahr um einen Prozentpunkt höher ausfallen und die Arbeitslosenquote einen halben Prozentpunkt niedriger liegen würde.“ Dies sagte Finanzminister Gerhard Stratthaus am Donnerstag (15. Februar 2007) in Stuttgart bei der Vorstellung des Gutachtens von Prof. Dr. Norbert Berthold von der Universität Würzburg vor der Presse.
Nach den Erkenntnissen des Gutachtens seien die negativen Effekte des derzeitigen Länderfinanzausgleichs auf Wirtschaftswachstum und Beschäftigungsstand sowohl bei Geberländern als auch bei Empfängerländern festzustellen. Grund seien die hohen Grenzbelastungen, durch die zusätzliche Steuereinnahmen größtenteils wieder abgeschöpft würden. Dabei liege die Abschöpfung zusätzlicher Einnahmen bei den Empfängerländern sogar deutlich höher als bei den Geberländern. Dies wirke hemmend auf wachstumsfördernde Investitionen der Länder, beispielsweise im Bereich der Infrastruktur. Der stark nivellierenden Finanzausgleich führe dazu, dass wachstumsfördernde Investitionen zu wenig positive Auswirkungen für den jeweiligen Landeshaushalt durch rückfließende Steuern hätten. Als Folge davon seien Investitionen im Vergleich zu konsumtiven Ausgaben weniger attraktiv, was zum Schaden nicht nur für das eigene Land, sondern für die gesamte deutsche Volkswirtschaft sei.
„Das Gutachten zeigt am Beispiel der Schweiz, dass ein anreizfreundlicher Finanzausgleich auch in einem Bundesstaat mit starken regionalen Finanzkraftunterschieden möglich ist“, so Stratthaus. In der Schweiz werde die Finanzkraft der Kantone durch einen Finanzausgleich zwar angenähert, aber man belasse deutliche Unterschiede in der Finanzkraft, so dass sich dort zusätzliche Steuereinnahmen deutlicher wahrnehmbar in den kantonalen Haushalten auswirkten.
„Die wissenschaftliche Beurteilung dieser Zusammenhänge zwischen Länderfinanzausgleich, Wirtschaftswachstum und Arbeitslosigkeit wurde bislang nicht ausreichend berücksichtigt“, so der Minister. Gleichzeitig unterstrich Stratthaus, dass eine Klage gegen den Länderfinanzausgleich nicht zur Diskussion stehe. Die finanziellen Wechselwirkungen des föderalen Systems seien Gegenstand der anstehenden Gespräche im Rahmen der Föderalismusreform II. „Ich bin überzeugt, dass die Arbeit in der Föderalismuskommission II trotz der unterschiedlichen Positionen erfolgreich sein wird“, betonte der Minister. „Ich rechne jedoch damit, dass die Ergebnisse des Gutachtens mittelbar auch Einfluss auf die anstehenden Beratungen nehmen werden“, so Finanzminister Gerhard Stratthaus abschließend.
Quelle:
Finanzministerium