Die Landesregierung hat mit dem BBW - Beamtenbund Tarifunion und dem Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e.V. am Freitag (17. März 2017) eine Vereinbarung zur Übertragung der Tarifergebnisse des öffentlichen Dienstes in den Jahren 2017 und 2018 auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger geschlossen.