Die Finanzminister der Länder haben bei ihrer Sitzung heute in Berlin beschlossen, gegen den Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel vorzugehen. Betreiber von Internetmarktplätzen sollen in Haftung genommen werden können, wenn bei ihnen tätige Händler die Umsatzsteuer nicht abführen. Gemeinsam mit dem Bund wollen die Länder im ersten Quartal 2018 einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeiten.