Personal

Landesamt für Besoldung und Versorgung wird zukunftsfähig aufgestellt

Fit für die Zukunft wird das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV): Mit einer verstärkten Digitalisierung, einer personellen Stärkung und einer fortlaufenden Weiterentwicklung der Organisation sollen aktuelle und anstehende Herausforderungen angegangen werden. „Beim LBV geht es vor allem um Gehälter, Pensionen, Kindergeld und Zuschüsse zu Krankheitskosten, also Beihilfe. Gesellschaftliche Entwicklungen wie der demografische Wandel oder zunehmend variable Arbeitszeitmodelle machen sich dabei deutlich bemerkbar“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. „Deshalb werden wir das Landesamt mit seinen mehr als 1000 Beschäftigten so aufstellen, dass es gestärkt in die Zukunft gehen und seine Aufgaben heute wie morgen gut bewältigen kann.“

Das LBV zahlt Gehälter, Pensionen, Kindergeld und Beihilfe an derzeit rund 422.000 Beamtinnen und Beamte, Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes aus. Auch die Entschädigungsleistungen an Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung und die Heilfürsorge von Polizistinnen und Polizisten liegen in der Zuständigkeit des LBV. Alle Auszahlungen und Leistungen belaufen sich auf mehr als 17 Milliarden Euro im Jahr. Die Aufgaben des LBV haben kontinuierlich zugenommen. Im vergangenen Jahr haben die Beschäftigten allein rund 1,2 Millionen Anträge zur Beihilfe bearbeitet. Das sind über 220.000 mehr als noch 2013. Noch etwa 70 Prozent der Anträge gehen in Papierform ein.

Um die digitale Bearbeitung zu stärken und weiter auszubauen, wird nun ein umfassendes Software-System eingeführt. Dieses deckt das Scannen, Nachbearbeiten, Prüfen, die Qualitätssicherung und die Festsetzung der Beihilfe ab. Darüber hinaus werden digitale Verfahren zur Rechnungsverarbeitung erprobt. Mit der verstärkten Digitalisierung können zudem die Möglichkeiten der Telearbeit erweitert werden. Das verbessert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Damit Beihilfeanträge schneller bearbeitet und flexibel auf typische Schwankungen bei der Zahl der Antragseingänge reagiert werden kann, soll die Nachbearbeitung gescannter Anträge ausgelagert werden. Sie ist dann erforderlich, wenn gescannte Informationen elektronisch nicht eindeutig erkannt werden können.

Um fehlerhaften Steuerzahlungen, wie sie von 2001 bis 2013 erfolgt sind, vorzubeugen und die Steuerprüfung zu erleichtern, wird ein neues, leistungsfähigeres IT-System eingesetzt. Darüber hinaus wird die digitale Lohnschnittstelle realisiert. Verbesserungen bei internen Arbeitsabläufen, eine Stärkung des Personals für die Lohnsteuer und die regelmäßige Prüfung der Konten durch die Oberfinanzdirektion waren bereits veranlasst worden, nachdem die fehlerhaften Zahlungen dem Finanzministerium bekannt geworden waren. „Die Zukunft des LBV ist digital. Je mehr automatisiert bearbeitet werden kann, desto mehr Zeit bleibt für komplexe Fallkonstellationen“, stellte die Ministerin fest.

Mit dem Nachtrag zum Haushalt 2018/2019 hat der Landtag 30 zusätzliche Stellen für das LBV beschlossen. Es sollen Fachleute für Programmierung und Betrieb der neuen Software-Systeme und für die IT-Sicherheit eingestellt werden. Darüber hinaus geht es um eine Stärkung bei der Bearbeitung der Beihilfeanträge und um einen verbesserten Service, insbesondere bei der telefonischen Erreichbarkeit des LBV.

Gerade die zunehmende Digitalisierung wird eine ständige Weiterentwicklung von Abläufen und Strukturen erfordern. Deshalb wird eine zentrale Steuerungseinheit eingesetzt, die die wesentlichen Prozesse im Amt untersucht und Optimierungsmöglichkeiten für die Organisation auslotet.

Die Verantwortung für die Zukunftsoffensive beim LBV wird ab Anfang Januar 2019 Dr. Bernd Kraft übernehmen, der an die Spitze des Landesamts wechselt. Er bringt Erfahrung bei der Einführung digitaler Prozesse mit, die er an verschiedenen Stellen in der Finanzverwaltung gesammelt hat. Bislang leitet er das Personalreferat im Finanzministerium. Lessli Eismann, die seit 2014 an der Spitze des LBV stand, wird Anfang Januar Landesbeauftragte für die zentrale umsatzsteuerliche Unterstützung der Ressorts und übernimmt die Leitung der zentralen umsatzsteuerlichen Unterstützungsstelle. Aufgrund einer Neuregelung der Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts muss unternehmerisches Handeln des Landes neu ermittelt und bewertet werden. Das Land muss die neuen gesetzlichen Regelungen ab dem 1. Januar 2021 anwenden.
 

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